Ratsprotokoll vom 23. November 1877

des Gerichtsbezirkes Perg um Erlassung eines Gesetzes zur Hintanhaltung der leichtsinnigen Heiraten mittelloser Personen mit dem Auftrage zurückgegeben, bezüglich der Wirkungen des Gesetzes vom 31. Oktober 1868 (L.G.B. vom Jahre 1868, Nr. 20), womit der Ehekonsens in Oberösterreich aufgehoben wurde, die geeigneten Erhebungen zu pflegen, auf Grund derselben die Frage, ob und unter, welchen Bedingungen die Schließung einer Ehe an die Zustimmung der Heimatsgemeinde gebunden sein soll, in Erwägung zu ziehen, hierüber Bericht zu erstatten und einen entsprechenden Antrag zu stellen. In Durchführung dieses Beschlusses wird die Gemeinde-Vorstehung aufgefordert, über die mit dem Landtagsbeschlusse gestellte Frage den Gemeinde Ausschuß zu vernehmen und das diesfällige Sitzungsprotokoll dem Landes-Ausschusse binnen 4 Wochen vorzulegen. Auch ist zu berichten, in wie vielen (speziell anzugebenden) Fällen Heiraten gänzlich erwerbs-

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