Ratsprotokoll vom 23. November 1877

meinde, einen so weit gehenden Pachtvertrag abzuschließen und könnte hiezu seine Zustimmung nicht geben; nach seiner Überzeugung dürfte es besser sein, einmal mit diesem Grunde durch Abhaltung eines Volksfestes daselbst einen Versuch zu machen und werde er dann, wenn Herr Pointner seinen Grund hiezu hergebe, gleichfalls nicht dagegen sein, daß auch sein Wiesengrund hiezu in Verwendung genommen würde. Bei diesem Versuche würde es sich dann zeigen, ob der Platz zu diesem Zwecke wirklich so passend sei. Jedenfalls würde er jetzt weder einen Ankauf noch eine längere Pachtung dieser Gründe empfehlen, umso mehr als man von der Abhaltung von Volksfesten ja wieder später Umgang nehmen könnte, und die Gemeinde sich daher vielleicht unnötige Auslagen verursachen wurde; auch behalte sich die Gemeinde dann freie Hand. Anders stünde die Frage, wenn die Gemeinde Eigenthümerin des Grundes werden könnte, da würde er damit einverstanden

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