Ratsprotokoll vom 23. November 1877

meinde, einen so weit gehenden Pachtvertrag abzuschließen und könnte hiezu seine Zustimmung nicht geben; nach seiner Überzeu- gung dürfte es besser sein, ein- mal mit diesem Grunde durch Abhaltung eines Volksfestes da- selbst einen Versuch zu machen und werde er dann, wenn Herr Pointner seinen Grund hiezu hergebe, gleichfalls nicht dagegen sein, daß auch sein Wiesengrund hiezu in Verwendung genom- men würde. Bei diesem Versuche würde es sich dann zeigen, ob der Platz zu diesem Zwecke wirk- lich so passend sei. Jedenfalls wür- de er jetzt weder einen Ankauf noch eine längere Pachtung die- ser Gründe empfehlen, umso mehr als man von der Abhaltung von Volksfesten ja wieder später Umgang nehmen könnte, und die Gemeinde sich daher vielleicht unnötige Auslagen verursa- chen wurde; auch behalte sich die Gemeinde dann freie Hand. An- ders stünde die Frage, wenn die Gemeinde Eigenthümerin des Grundes werden könnte, da würde er damit einverstanden

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