Ratsprotokoll vom 24. August 1877

Sorge zu tragen, daß die Fußpassage während der Reparatursarbeiten für jede Person ohne Gefahr offen hergehalten bleibt. Die Gasleitung, welche ein hölzer- ner Kasten einschließt und in unmittelbarer Verbindung mit den Brückenbestandtheilen ist, hat der Unternehmen wieder in dersel- ben Construktion an die neuen Brückenbestandtheile zu befestigen und ist für eine allfällige Schad- haftwerdung oder Gebrechen der Lei- tung verantwortlich. Die zu dieser Brücken-Reparatur, ferners zur Gasleitung erforderliche Einge- riüstung, welche in der vorliegenden Kostenberechnung nicht separat ange- führt ist, sei in den einzelnen Prei- sen mit inbegriffen. G.R. Pointer stellt den Antrag, diese Baubedingnisse habe die Ge- meinde-Vorstehung dem abzuschlies- senden Bauvertrage nach Möglich- keit zu Grunde zu legen. Der Antrag der Sektion und der Zusatzantrag des Gemeinderates Pointner werden zum Beschluße erhoben. — Z 8090 u. 8920.

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