Ratsprotokoll vom 24. August 1877

jährig vorhinein zu entrichten. 4. Hinsichtlich der VerzehrungssteuerZuschläge hat der Pächter die Überwachung zu besorgen. Dieser Punkt wäre aufrecht zu halten 5. Bei jedem Mauthschranken, wird dem Pächter zum Behuf seines Geschäftsbetriebes ein Lokal von der Gemeinde unentgeldlich beigestellt. B. Wagen- u. Niederlagsgefälle betreffend 1. Die Wagen und Gewichte werden dem Pächter von der Gemeinde beigestellt. 2. Der Pachtschilling wäre laut Vertrag in monatlichen Raten zu zahlen; er wird aber tatsächlich in vierteljährigen Raten vorhinein berichtigt und hätte dies auch in Zukunft statt zufinden.“ Hier bemerkt Referent, daß das Comite sich diesem Antrage anschliesse. (Liest:) „3. Dem Pächter wird ein Schreibzimmer von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. 4. Für jeden Zentner ist eine Waggebür von 2 xr, seit Einführung des neuen Maßes und Gewichtes für je 100 Kilogramm 4 xr, für jedes Schwein 5 1/2 xr, für die Aufbewahrung von Güter für jede Woche per Zentner 1 xr, seit

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2