Ratsprotokoll vom 24. August 1877

Weiters sind mauthfrei: Die Gemeindefuhren für die Gasfabrik, dann die städt. Wirtschaftsfuhren mit dem Straßenkoth und Straßenconservirungsmateriales mit Bau- u. Brückenholz für städt. Zwecke, ferner die Fiaker welche zu dem Bahnhofe zu fahren dienstlich verpflichtet sind, sowie der Omnibus vom Hotel Crammer, jedoch nur dann, wenn sie ohne Fahrgäste zurückfahren." — Hiezu bemerkt Referent, daß hinsichtlich dieser Mautbefreiungen das Comité die Auflassung der Befreiung für die Besitzer der zur Gemeinde Garsten gehörigen bürgerlichen Häuser von Pyrach, Sarninggasse u. Kraxenthal, und für den Besitzer des Stiefvaterkellers beantrage, und zwar hinsichtlich der ersteren, weil laut Grundbuch in dem Besitzstande sämmtlicher dieser Häuser teils durch Tod, teils durch Verkauf eine Änderung eingetreten sei, während hinsichtlich des Besitzes des Stiefvaterkellers das Comité keinen triftigen Befreiungsgrund als vorliegend finde. Die übrigen, im Punkte III aufgezählten Befreiungen seien aufrecht zu halten. — (Liest:) „3. der Pachtschilling ist viertel-

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