Ratsprotokoll vom 3. August 1877

einer Sitzung des Gemeinderates von Steyr verweigert wurde, zur kompetenten meritorischen Erle- digung abgetreten der Landes- Ausschuß muß diesen Rekurs aus den vom Gemeinderate der Stadt Steyr in der Sitzung am 9. Februar l.Js. geltend gemachten Gründen und in Anbetracht des Umstandes, daß Herr Johann Zeilberger nicht mehr Mitglied des Gemeinderates von Steyr ist und es sich daher nicht um die Wahrung der Ehre eines Mitgliedes dieser Körperschaft handelt, mit dem Be- deuten verweisen, daß es dem Herrn Johann Zeilberger überlassen bleiben muß, die Publikation der bezogenen Strafurtheile in jenen Blättern, in denen die Vor- gänge in den Sitzungen des Ge- meinderates der Stadt Steyr am 9. und 21. April 1876 veröffentlichet worden sind, im geeigneten Wege zu erwirken. Die Bei- lagen der dortämtlichen an die kk. Statthalterei gerichteten Berichte vom 13. März und 26. Mai 1877

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