Ratsprotokoll vom 3. August 1877

macht hierauf nachstehende Mitteilungen. 1. Einen Erlaß des kk. StatthaltereiPräsidiums, welcher lautet: „Z. 2170/Praes. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Über den Rekurs des Johann Zeil berger gegen die Statthalterei Entscheidung Z. 786 pr. betreffend die Veröffentlichung des wider den Journalisten Auer erlassenen Strafurteiles des kk. Bezirksgerichtes Hernals in der Gemeinderatssitzung von Steyr fand das hohe k. Ministerium des Innern den ablehnenden Ausspruch der Statthalterei zu bestätigen, jedoch den Zusatz beizufügen, daß die an die Statthalterei gerichtete Beschwerde des Rekurrenten an den Landesausschuß zur Kompetenten meritorischen Erledigung abzutreten sei. Hievon werden Euer Wolgeboren zu folge h. Erlaßes des kk. Ministeriums des Innern v. 7. d. Mts. 7810 in Erledigung des Berichtes vom 26. Mai 1877 Z. 4505 behufs weiterer Verständigung mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, daß in Folge dessen unter Einem die Verhandlungsakten dem vor LandesAusschuße

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