Ratsprotokoll vom 1. Juni 1877

zur Bestellung der Lokalitäten erklärt werde, während die Frage, welches Lokal aequirirt werden solle, noch nicht definitiv erledigt wer- den solle, weil in dieser Richtung noch mehr- fache Vorerhebungen, unbedingt nöthig seien, die innerhalb der nächsten Tage ge- pflogen werden könnten, wonach dann in der nächsten Gemeinderatssitzung diese Fra- ge endgiltig entschieden werden könnte. Die Bestellung der Beheitzung und Beleuch- tung sei etwas selbstverständliches nur hin- sichtlich der Bedienung empfehle es sich, diese Verpflichtung genau zu präzißiren, daß hier- unter eben nicht anderes als die Bestel- lung eines Hausdieners verstanden werde. Außerdem wäre aber noch ein einmali- ger Beitrag zu den Kosten der ersten Einrichtung der Werkstätte zu wiedmen. Es würden daher sich die Auslagen, welche die Gemeinde zu übernehmen hätte, in jährlich wiederkehrende und in einmalige unterscheiden. Als jährlich wiederkehren- de wären für die 5 Jahre die Miethkosten für das Lokal, angenommen mit 700 fl; jene der Bedienung mit 300 fl und jene der Beleuchtung und Beheitzung zusammen mit 200 fl, daher in Summa 1200; — Die einmaligen Kosten wären jene der Adaptirung der Lokalitäten mit ca. 500 - 600 fl, und dann ein einmaliger Bei- trag für Einrichtungskosten, als welchen er

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