Ratsprotokoll vom 27. April 1877

der Fuhrlohn mit fl 4.0, und der Taglöhner mit 90 xr per Tag gerechnet wurde. Sollte das Stadtfuhrwerk nicht be- nutzt werden können, und wenn man anderes Fuhr- werk nehmen müßte, so würde im solchen Falle die Cub. Klafter auf fl 8.06 zu stehen kommen. Der Fuhr- lohn ist für diesen Fall mit fl 6.0 per Tag, und der Tag- löhner mit 90 xr gerechnet. Hiebei wird bemerkt, daß das Material vom Landbauer unentgeltlich überlassen wird. Auf Grund der vorerhobenen Einheitspreise wür- de die Anschüttung mit Stadtfuhrwerk für den Bedarf von wenigstens 350 Cub. Klftr. à fl 5.56 rund fl 2000.- ko- sten, mit andern Fuhrwerk für denselben Bedarf von 350 Cub. Klft. à fl 8.06 auf circa fl 2900.- zu stehen kommen. Bei der vorhergehenden Annahme, daß 4 Fuhren per Tag verkehren sollten und bei der täglichen Lei- stung von 3.2 Cub. Klftr, würde man zur Vollen- dung dieser Arbeit mindestens 4 Monate brauchen. Den obenangeführten Kostenveranschlag erlaube ich mir der löblichen Gemeindevorstehung zur ge- fältigen Begutachtung vorzulegen. Das städtische Bau- amt Steyr am 14. April 1877. J. Bogacky.“ Hiezu sei von demselben eine nachträgliche Bemerkung gemacht worden, daß bei einer Ladung von 1 Cub. Meter per Wagen, wozu sich Herr Viertl nachträglich herbei- gelassen hätte, die Kubik Klafter auf 4 fl 10 xr zu stehen komme, wodurch sich die Kosten um einige Hundert Gulden verringern würden. Referent bemerkt hienach, daß die Section keinen An- trag stelle, sondern die Angelegenheit dem löblichen Gemeinderate zur Begutachtung überlassen wolle. Gemeinderat Gschaider glaubt, daß die Anschüttung

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