Ratsprotokoll vom 27. April 1877

der Fuhrlohn mit fl 4.0, und der Taglöhner mit 90 xr per Tag gerechnet wurde. Sollte das Stadtfuhrwerk nicht benutzt werden können, und wenn man anderes Fuhrwerk nehmen müßte, so würde im solchen Falle die Cub. Klafter auf fl 8.06 zu stehen kommen. Der Fuhrlohn ist für diesen Fall mit fl 6.0 per Tag, und der Taglöhner mit 90 xr gerechnet. Hiebei wird bemerkt, daß das Material vom Landbauer unentgeltlich überlassen wird. Auf Grund der vorerhobenen Einheitspreise würde die Anschüttung mit Stadtfuhrwerk für den Bedarf von wenigstens 350 Cub. Klftr. à fl 5.56 rund fl 2000.- kosten, mit andern Fuhrwerk für denselben Bedarf von 350 Cub. Klft. à fl 8.06 auf circa fl 2900.- zu stehen kommen. Bei der vorhergehenden Annahme, daß 4 Fuhren per Tag verkehren sollten und bei der täglichen Leistung von 3.2 Cub. Klftr, würde man zur Vollendung dieser Arbeit mindestens 4 Monate brauchen. Den obenangeführten Kostenveranschlag erlaube ich mir der löblichen Gemeindevorstehung zur gefältigen Begutachtung vorzulegen. Das städtische Bauamt Steyr am 14. April 1877. J. Bogacky.“ Hiezu sei von demselben eine nachträgliche Bemerkung gemacht worden, daß bei einer Ladung von 1 Cub. Meter per Wagen, wozu sich Herr Viertl nachträglich herbeigelassen hätte, die Kubik Klafter auf 4 fl 10 xr zu stehen komme, wodurch sich die Kosten um einige Hundert Gulden verringern würden. Referent bemerkt hienach, daß die Section keinen Antrag stelle, sondern die Angelegenheit dem löblichen Gemeinderate zur Begutachtung überlassen wolle. Gemeinderat Gschaider glaubt, daß die Anschüttung

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