Ratsprotokoll vom 9. Februar 1877

aus welchen hervorgeht, daß auswär- tige Arme häufig, wenn ihnen von ihrer Zuständigkeits Gemeinde auch diese gänzliche Versorgung durch Einlage zugesichert wird, lie- ber fortdarben, als von dieser Versorgung Gebrauch zu machen, wel- che mit allen Schrecken für selbe verbunden ist. Insbesonders erscheint die Versorgung durch Einlage für solche Arme außerordentlich drüc kend, welche größtentheils von ihrer Gemeinde abwesend u. in ihren hohen Alter einer Versorgung bedürfen, und gezwungen wer- den, in ihrer Gemeinde von Haus zu Haus zu ihnen ganz fremden Personen zuwandern, und von selben das Brod zu essen, welches ihnen nur zu häufig mit Widerwillen verabreicht wird. Eine Abhilfe gegen diesen inhu- manitären Zustand kann in der Erwägung, daß jede einzelne Gemein- de wol nicht in der Lage ist, aus ei- genen Mitteln ein Armenhaus zu bauen, wonach auch gar kein Bedürfnis vorhanden ist, da ja viele Gemeinden, nur ganz wenige einer gänzlichen Versorgung bedürftige Arme haben, am besten durch die vom

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