Ratsprotokoll vom 9. Februar 1877

Fragen mit aller Genauigkeit zu beantworten und dem Gemeinde Ausschuße bei Erstattung seines Gutachtens, die sorgfältigste und reiflich- ste Prüfung und Erwägung zu empfehlen. Im Falle die Gemein- de-Vorstehung in dem einen oder anderen Punkte Zweifel hegen und Aufklärung benötigen sollte, ist sich um Auskunft an den Landesaus- schuß zu wenden. Die Gemein- de Vorstehung hat die Beantwortung der statistischen Fragen, wie auch das einzuholende Gutachten des Ge- meinde Ausschußes zuverlässig bis längstens Ende Jänner 1877 an den Landesausschuß einzusenden. Vom o.ö. Landes-Ausschuße Linz, den 2. November 1879 der Landeshauptmann: Moriz Eigner mp. Hiezu habe die städtische Armen-Com- mission nachstehende Vorschläge er- stattet: Z. 11228 — Mit dem beilie- genden Erlaße vom November 1867 Z. 11454, verlangt der hohe Landes-Ausschuß anläßlich der vom hohen Landtag beabsichtigten Er- lassung eines Landes Gesetzes für Oberösterreich über die Handhabung der Armenpflege ein Gutachten über die darin angeführten Grundsätze,

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