Ratsprotokoll vom 9. Februar 1877

Nach meiner Überzeugung kann in Bauangelegenheiten überhaupt nur ordentlich amtirt werden, wenn an der Spitze des Bauamtes ein technisches Organ steht, denn jeder Bauplan muß technischer Seits geprüft, jede commissionell Verhandlung technischerseits begutachtet werden und alle Bauthätigkeit der Gemeinde selbst erfordert eine ständige Überwachung, sowie die Material-Lieferungen für die Gemeinde, die vorgelegten Rechnungen eine Überwachung u. Prüfung von Seite eines technisch gebildeten Organes erfordern. Die Gemeinde hat sich in früheren Jahren mit aushilfsweisen technischen Organen behelfen müssen; allein abgesehen davon, daß auch diese entlohnt werden mußten war das immer nur eine Gefälligkeitssache und es wurden deshalb manche Amtshandlungen verzögert und man konnte nie mit Gewißheit im Bedarfsfalle auf die nötige technische Mithilfe rechnen. — Dieses Sistem hat sich als absolut unpassend erwiesen und kann von keinen, der mit der Amtshandlung der Gemeinde-

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