Ratsprotokoll vom 31. Dezember 1876

1877 ein Cassarest so 1161 fl 50 xr ergeben würde. Bei den Präliminarien der Versorgungs-Anstalten wurde keine Abänderung vorgenommen. Das Comité beehrt sich sohin den Antrag zu stellen, es seien die Präliminarien nach obigen Bemerkungen zu berichtigen, und wolle der löbliche Gemeinderat hienach folgende Beschlüße faßen: 1. Die Präliminarien für die Gebahrung bei der Stadt-Casse und den Versorgungs-Anstalten im künftigen Jahr 1877 werden gemeinderätlich genehmigt, und sind von der Kanzlei dem Cassaamte zur Gebühren-Vorschreibung und Darnachachtung zuzustellen; 2. als Ergänzung der gewöhnlichen JahresEinkünfte bei der Stadt-Casse zur Bedeckung sämmtlicher Auslagen werden genehmigt: 1. Die Einhebung folgender Gemeinde-Umlagen: a) einer 60 % Anlage von sämmtlichen directen aerarischen Steuern ohne Zuschläge von den hiesigen Steuerpflichtigen; b) einer Umlage von den GebäudeZinsungen als Zinskreuzer u. zwar

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