Ratsprotokoll vom 31. Dezember 1876

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 31. Dezember 1876 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 31. Dezember 1876 Gegenwärtige: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Gustav Gschaider Dor. Johann Hochhauser Mathias Perz Georg Pointner Josef Huber Josef Reder Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Johann Redl Franz Jäger v. Waldau Franz Schachinger Anton Landsiedl Franz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär: Iglseder. Beginn der Sitzung 10 Uhr V.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur heutigen Beschlußfähigkeit notwen- digen Anzahl von mehr als 2/3 Mitgliedern des

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 31. Dezember 1876 Gegenwärtige: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Gustav Gschaider Dor. Johann HochhauserMathias Perz Georg Pointner Josef Huber Josef Reder Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Johann Redl Franz Jäger v. WaldauFranz Schachinger Anton LandsiedlFranz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär: Iglseder. Beginn der Sitzung 10 Uhr V.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur heutigen Beschlußfähigkeit notwendigen Anzahl von mehr als 2/3 Mitgliedern des

Gemeinderates und bringt hierauf eine Eingabe des SicherheitswachInspektors Herrn David Biringer zur Verlesung, mit welcher derselbe seinen Dank für seine definitive Anstellung ausspricht. Sohin wird zur Tages-Ordnung – Beratung des Präliminares pro 1877 – übergegangen. Vice-Bürgermeister Edelbauer erstattet hierüber, nachdem von einer Verlesung sämmtlicher Präliminarien mit Rücksicht auf ihre durch 14 Tage erfolgte öffentliche Auflage. Umgang genommen wurde, nachstehenden Bericht: Löblicher Gemeinderat! „Die vom städt. Cassaamt überreichten Präliminarien für die Vermögensgebahrung bei der Stadtcasse und den Versorgungsanstalten für das Jahr 1877 wurden nach Anordnung des § 50 P. 2 Absatz 4 des Gemeinde-Statutes mit Kundmachung vom 9. Dezember d.Js. Z. 11896 u. 11897 von diesem Tage ab, durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegt, und sind während dieser Frist laut Relation des Amtes de pro 25. Dezember d.Js. Z. 12515 hiegegen von Seite der Gemeinde-Mitglieder keine Erinnerungen

Gemeinderates und bringt hierauf eine Eingabe des Sicherheitswach- Inspektors Herrn David Biringer zur Verlesung, mit welcher derselbe seinen Dank für seine definitive Anstellung ausspricht. Sohin wird zur Tages-Ordnung – Beratung des Präliminares pro 1877 – überge- gangen. Vice-Bürgermeister Edelbauer erstattet hierüber, nachdem von einer Verlesung sämmtlicher Präliminarien mit Rücksicht auf ihre durch 14 Tage erfolgte öf- fentliche Auflage. Umgang genom- men wurde, nachstehenden Bericht: Löblicher Gemeinderat! „Die vom städt. Cassaamt überreichten Präli- minarien für die Vermögensge- bahrung bei der Stadtcasse und den Versorgungsanstalten für das Jahr 1877 wurden nach Anordnung des § 50 P. 2 Absatz 4 des Gemeinde-Statu- tes mit Kundmachung vom 9. De- zember d.Js. Z. 11896 u. 11897 von diesem Tage ab, durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegt, und sind wäh- rend dieser Frist laut Relation des Amtes de pro 25. Dezember d.Js. Z. 12515 hiegegen von Seite der Gemeinde-Mitglieder keine Erinne- rungen

erhoben worden. Das in der Ge- meinderatssitzung vom 1. Dezember zur Beratung der Präliminarien eingesetzte Comité hat sich nun dieser Aufgabe unterzogen, und erlaubt sich als Ergebnis der vorgenommenen Prüfung nachstehendes zu berichten: Die Summe der gewöhnlichen Einnah- men wurde mit dem vom Cassaamt angesetzen Betrage im allgemeinen für richtig befunden, nur ver- mindert sich dieser Betrag bei Rub- rik IV. (Renten von den städt. Rea- litäten) im Folge der mit Gemein- deratsbeschluß vom 22. d. Mts. bewillig- ten Nachsicht des Wohnung Zinses des Amtsdieners Faßbender um 20 fl, daher die Hauptsumme der Einnahmen statt mit 53.490 fl mit 53.470 fl ein, zusetzen wäre. Bei den mit 119.150 fl bezifferten gewöhnlichen Ausgaben findet das Comité zu den ange- setzten Rubriken mehrere Bemer- kungen zu machen; und zwar bei Rubrik VI. Beilage F (Verwal- tungskosten) kommt nachzutragen die mit Gemeinderatsbeschluß vom 10. Dezember 1876 beschlossene Zuweisung einer Personalzulage pr 250 fl an den städt. Cassa Direktor Herrn Stefan Willner; die Bezüge für einen

erhoben worden. Das in der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember zur Beratung der Präliminarien eingesetzte Comité hat sich nun dieser Aufgabe unterzogen, und erlaubt sich als Ergebnis der vorgenommenen Prüfung nachstehendes zu berichten: Die Summe der gewöhnlichen Einnahmen wurde mit dem vom Cassaamt angesetzen Betrage im allgemeinen für richtig befunden, nur vermindert sich dieser Betrag bei Rubrik IV. (Renten von den städt. Realitäten) im Folge der mit Gemeinderatsbeschluß vom 22. d. Mts. bewilligten Nachsicht des Wohnung Zinses des Amtsdieners Faßbender um 20 fl, daher die Hauptsumme der Einnahmen statt mit 53.490 fl mit 53.470 fl ein, zusetzen wäre. Bei den mit 119.150 fl bezifferten gewöhnlichen Ausgaben findet das Comité zu den angesetzten Rubriken mehrere Bemerkungen zu machen; und zwar bei Rubrik VI. Beilage F (Verwaltungskosten) kommt nachzutragen die mit Gemeinderatsbeschluß vom 10. Dezember 1876 beschlossene Zuweisung einer Personalzulage pr 250 fl an den städt. Cassa Direktor Herrn Stefan Willner; die Bezüge für einen

Conzepts-Adjunkten wurden bei dem Umstande, als diesfalls der Gemeinderat einen definitiven Beschluß noch nicht gefaßt hat, im Präliminare belassen; die Bezüge des technischen Beamten werden auf Grund des vom Gemeinderat zu faßenden Beschlußes einzusetzen sein, welche dem Comité bei der Beratung noch nicht bekannt waren; der für einen Kanzellisten mit 750 fl eingesetzte Betrag entfällt zu Folge des Gemeinderatsbeschlußes vom 22. d.Mts. gänzlich. Hienach ergibt sich für Verwaltungsauslagen statt dem eingesetzten Betrag pr 13.687 fl ein solcher pr 13.187 fl, welcher sich nach Maßgabe der erfolgten Bestimmung der Bezüge des technischen Beamten verändern wird. Bei dem Posten Taggelder kommt das mit 1 fl 50 xr bemessene Diurnum des Einreichungsprotokollisten im Jahresbetrage von 547 fl 50 xr hinzuzurechnen, wonach sich diese Post von 3996 fl auf 4543 fl 50 xr erhöht. Bei dem Posten „Pensionen, Provisionen und Gnadengaben“ kommt die der Thurnermeisters-Witwe Viktoria Gruber mit Gemeinderatsbeschluß

Conzepts-Adjunkten wurden bei dem Umstande, als diesfalls der Gemeinderat einen definitiven Beschluß noch nicht gefaßt hat, im Präliminare belassen; die Bezüge des technischen Beamten werden auf Grund des vom Gemeinderat zu faßenden Beschlußes einzusetzen sein, welche dem Comité bei der Beratung noch nicht bekannt wa- ren; der für einen Kanzellisten mit 750 fl eingesetzte Betrag entfällt zu Folge des Gemeinderatsbeschlußes vom 22. d.Mts. gänzlich. Hienach er- gibt sich für Verwaltungsauslagen statt dem eingesetzten Betrag pr 13.687 fl ein solcher pr 13.187 fl, welcher sich nach Maßgabe der erfolgten Be- stimmung der Bezüge des tech- nischen Beamten verändern wird. Bei dem Posten Taggelder kommt das mit 1 fl 50 xr bemessene Diur- num des Einreichungsprotokolli- sten im Jahresbetrage von 547 fl 50 xr hinzuzurechnen, wonach sich diese Post von 3996 fl auf 4543 fl 50 xr erhöht. Bei dem Posten „Pen- sionen, Provisionen und Gna- dengaben“ kommt die der Thur- nermeisters-Witwe Viktoria Gruber mit Gemeinderatsbe- schluß

vom 22. Dezember d.Js. bewilligte Gna- dengabe pr 210 fl nachzutragen, wonach sich selbe von 2339 fl auf 2549 fl erhöht. Bei Rubrik XI „Aus- lagen des städt. Bauamtes“ wurde bei der Post A P. 2 „Reparatur der Brücken, Stege und Schlachten“, wofür ein Betrag pr 5700 fl einge- setzt war, vom Comité ein Abstrich von 700 fl beschlossen und wäre hie- nach für diese Post nur ein Betrag von 5000 fl ins Prälimi- nare einzustellen. Alle übrigen ordentlichen und außerordent- lichen Ausgaben wurden mit den angesetzten Beträgen belassen, wobei das Comité bemerkt, daß auch im Sinne des Gemeinderats- beschlußes vom 17. November 1876 die Kosten des Instituts der Gewölb- u. Feuerwache für das II. Halb- jahr 1877 und zwar mit einem ordentlichen Erfordernisse pr 1750 fl und einem außerordentlichen Erfordernisse (für die Errichtungskosten) pr 1300 fl in Präliminare ein- gestellt wurden. Nach diesen Be- richtigungen wird sich die Haupt- stimme aller Ausgaben (ohne Be- rücksichtigung der Veränderung der Bezüge des technischen Beamten) auf

vom 22. Dezember d.Js. bewilligte Gnadengabe pr 210 fl nachzutragen, wonach sich selbe von 2339 fl auf 2549 fl erhöht. Bei Rubrik XI „Auslagen des städt. Bauamtes“ wurde bei der Post A P. 2 „Reparatur der Brücken, Stege und Schlachten“, wofür ein Betrag pr 5700 fl eingesetzt war, vom Comité ein Abstrich von 700 fl beschlossen und wäre hienach für diese Post nur ein Betrag von 5000 fl ins Präliminare einzustellen. Alle übrigen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben wurden mit den angesetzten Beträgen belassen, wobei das Comité bemerkt, daß auch im Sinne des Gemeinderatsbeschlußes vom 17. November 1876 die Kosten des Instituts der Gewölbu. Feuerwache für das II. Halbjahr 1877 und zwar mit einem ordentlichen Erfordernisse pr 1750 fl und einem außerordentlichen Erfordernisse (für die Errichtungskosten) pr 1300 fl in Präliminare eingestellt wurden. Nach diesen Berichtigungen wird sich die Hauptstimme aller Ausgaben (ohne Berücksichtigung der Veränderung der Bezüge des technischen Beamten) auf

144.009 fl 50 xr (statt dem angesetzten Betrage von 144.452 fl) beziffern, und im Entgegenhalt zu der mit 53.470 fl angenommenen gewöhnlichen Einnahmen ein unbedekter Abgang mit 90.539 fl 50 xr (statt 98.962 fl) ergeben; zu dessen Deckung vorerst die außerordentlichen Einnahmen u. zw. 1. die 4 Geschenkrate des Herrn Josef Werndl für die Schulen mit 1000 fl und die vom Landesschulfond zugesicherte erstliche Beitragsleistung für die Mädchenbürgerschule pr 1000 fl zu verwenden sind, während die Bedeckung des sohin verbleibenden Restbetrages pr 88.539 fl 50 xr durch Umlagen zu geschehen hätte. Diese Umlagen waren in demselben Ausmaße wie im Jahre 1876 einzuheben, und zwar a) eine Gemeinde Umlage mit 60 % mit einem präliminirten Betrage von 53.000 fl b) Zinskreuzer in bisherigen Ausmaße, präliminirt mit 7000 fl c) Verzehrungssteuerzuschläge und zwar 1. von Bier mit 30 %, präliminirt mit 25.851 fl, 2. von Wein, Obstmost und Fleisch mit 20 % präliminirt mit 3850 fl. – Summa 89.701 fl, wonach sich mit Ende Dezember

144.009 fl 50 xr (statt dem angesetzten Betrage von 144.452 fl) beziffern, und im Entgegenhalt zu der mit 53.470 fl angenommenen ge- wöhnlichen Einnahmen ein unbe- dekter Abgang mit 90.539 fl 50 xr (statt 98.962 fl) ergeben; zu dessen Deckung vorerst die außerordent- lichen Einnahmen u. zw. 1. die 4 Geschenkrate des Herrn Josef Werndl für die Schulen mit 1000 fl und die vom Landesschulfond zugesi- cherte erstliche Beitragsleistung für die Mädchenbürgerschule pr 1000 fl zu verwenden sind, während die Bedeckung des sohin verbleibenden Restbetrages pr 88.539 fl 50 xr durch Um- lagen zu geschehen hätte. Diese Um- lagen waren in demselben Ausmaße wie im Jahre 1876 ein- zuheben, und zwar a) eine Gemein- de Umlage mit 60 % mit einem präliminirten Betrage von 53.000 fl b) Zinskreuzer in bisherigen Aus- maße, präliminirt mit 7000 fl c) Verzehrungssteuerzuschläge und zwar 1. von Bier mit 30 %, prälimi- nirt mit 25.851 fl, 2. von Wein, Obstmost und Fleisch mit 20 % präli- minirt mit 3850 fl. – Summa 89.701 fl, wonach sich mit Ende Dezember

1877 ein Cassarest so 1161 fl 50 xr erge- ben würde. Bei den Präliminarien der Versor- gungs-Anstalten wurde keine Abänderung vorgenommen. Das Comité beehrt sich sohin den Antrag zu stellen, es seien die Präliminarien nach obigen Bemer- kungen zu berichtigen, und wolle der löbliche Gemeinderat hienach fol- gende Beschlüße faßen: 1. Die Präliminarien für die Gebahrung bei der Stadt-Casse und den Versorgungs-Anstalten im künftigen Jahr 1877 werden gemeinderätlich genehmigt, und sind von der Kanzlei dem Cassaamte zur Gebühren-Vorschreibung und Dar- nachachtung zuzustellen; 2. als Ergänzung der gewöhnlichen Jahres- Einkünfte bei der Stadt-Casse zur Bedeckung sämmtlicher Auslagen werden genehmigt: 1. Die Einhebung folgender Gemein- de-Umlagen: a) einer 60 % Anlage von sämmtlichen directen aerarischen Steuern ohne Zuschläge von den hiesigen Steuerpflichtigen; b) einer Umlage von den Gebäude- Zinsungen als Zinskreuzer u. zwar

1877 ein Cassarest so 1161 fl 50 xr ergeben würde. Bei den Präliminarien der Versorgungs-Anstalten wurde keine Abänderung vorgenommen. Das Comité beehrt sich sohin den Antrag zu stellen, es seien die Präliminarien nach obigen Bemerkungen zu berichtigen, und wolle der löbliche Gemeinderat hienach folgende Beschlüße faßen: 1. Die Präliminarien für die Gebahrung bei der Stadt-Casse und den Versorgungs-Anstalten im künftigen Jahr 1877 werden gemeinderätlich genehmigt, und sind von der Kanzlei dem Cassaamte zur Gebühren-Vorschreibung und Darnachachtung zuzustellen; 2. als Ergänzung der gewöhnlichen JahresEinkünfte bei der Stadt-Casse zur Bedeckung sämmtlicher Auslagen werden genehmigt: 1. Die Einhebung folgender Gemeinde-Umlagen: a) einer 60 % Anlage von sämmtlichen directen aerarischen Steuern ohne Zuschläge von den hiesigen Steuerpflichtigen; b) einer Umlage von den GebäudeZinsungen als Zinskreuzer u. zwar

bis 100 fl Zins mit 2 %, bis 200 fl Zins mit 3 1/2 % u. über 200 fl Zins mit 5 %, welche von den Miethpartheien zu entrichten und von den Hausbesitzern gleichzeitig mit ihren Umlagen an die Stadt-Casse abzuführen sind; c) einer Umlage von der Verzehrungs-Steuer für die hierortige Consumtion von Bier, Wein, Obstmost und Fleisch und zwar: 1. von hier erzeugten eingeführten Bier mit 30 %, nach den Bestimmungen des Gemeinderatsbeschlußes vom 3. August 1869 Z. 4442; 2. von der Consumtion von Wein, Obstmost und Fleisch mit 20 %, B. Um die Bewilligung zur Einhebung der 60 % Gemeinde-Umlage und des 30 % VerzehrungssteuerZuschlages auf das Bier ist im Sinne des § 50 P. 3 des Gem. Statutes sofort beim hohen Landes Ausschuß einzuschreiten. C. die Hauptrubriken der Präliminarien und die Gebüren der Umlagen sind entsprechend zu veröffentlichen. D. der Umlagen Repartitions-Kataster für die direkten Steuern ist von

bis 100 fl Zins mit 2 %, bis 200 fl Zins mit 3 1/2 % u. über 200 fl Zins mit 5 %, welche von den Miethpar- theien zu entrichten und von den Hausbesitzern gleichzeitig mit ihren Umlagen an die Stadt-Casse abzuführen sind; c) einer Umlage von der Ver- zehrungs-Steuer für die hierortige Consumtion von Bier, Wein, Obst- most und Fleisch und zwar: 1. von hier erzeugten einge- führten Bier mit 30 %, nach den Bestimmungen des Ge- meinderatsbeschlußes vom 3. Au- gust 1869 Z. 4442; 2. von der Consumtion von Wein, Obstmost und Fleisch mit 20 %, B. Um die Bewilligung zur Ein- hebung der 60 % Gemeinde-Umlage und des 30 % Verzehrungssteuer- Zuschlages auf das Bier ist im Sinne des § 50 P. 3 des Gem. Statutes sofort beim hohen Landes Ausschuß einzuschreiten. C. die Hauptrubriken der Prälimina- rien und die Gebüren der Um- lagen sind entsprechend zu ver- öffentlichen. D. der Umlagen Repartitions-Kataster für die direkten Steuern ist von

der Kanzlei gegen eine Remuneration von 50 fl zu verfaßen. – Steyr am 27. Dezember 1876 - Das Comité: Carl Edelbauer, Franz Tomitz, Josef Huber. Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. G.R. Gschaider bemerkt, es seien bisher die Nacht- u. Thurmwächter von der Gemeinde so gering entlohnt worden, daß selbe auf den Neujahrsbettel notgedrun- gen angewiesen gewesen seien; nachdem durch des Präliminare Vorsorge getroffen sei, daß das neue Institut der Gewölbe- u. Feuerwache mit 1. Juli 1877 ins Leben trete, diese entsprechend gezahlt seien, und schon vermöge ihrer Instruktion nicht mehr betteln dürfen, so dürfte es an- gezeigt erscheinen, auch die beiden Thurmwächter pekuniär, so zu stellen, daß sie nicht auf des Betteln angewiesen seien, wodurch ei- ne unzeitgemäße Belästigung des Publikums herbeigeführt werde. Er stellt daher den Antrag, es sei die- se Aufbesserung ihrer Bezüge mit Beginn der 2ten Jahreshälfte einzu- führen, und sei der Bürgermei- ster

der Kanzlei gegen eine Remuneration von 50 fl zu verfaßen. – Steyr am 27. Dezember 1876 - Das Comité: Carl Edelbauer, Franz Tomitz, Josef Huber. Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. G.R. Gschaider bemerkt, es seien bisher die Nacht- u. Thurmwächter von der Gemeinde so gering entlohnt worden, daß selbe auf den Neujahrsbettel notgedrungen angewiesen gewesen seien; nachdem durch des Präliminare Vorsorge getroffen sei, daß das neue Institut der Gewölbe- u. Feuerwache mit 1. Juli 1877 ins Leben trete, diese entsprechend gezahlt seien, und schon vermöge ihrer Instruktion nicht mehr betteln dürfen, so dürfte es angezeigt erscheinen, auch die beiden Thurmwächter pekuniär, so zu stellen, daß sie nicht auf des Betteln angewiesen seien, wodurch eine unzeitgemäße Belästigung des Publikums herbeigeführt werde. Er stellt daher den Antrag, es sei diese Aufbesserung ihrer Bezüge mit Beginn der 2ten Jahreshälfte einzuführen, und sei der Bürgermei- ster

zu ersuchen, einen diesbezüglichen Vorschlag dem Gemeinderate vorzulegen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 24. G.R. Tomitz beantragt, daß die Begebung der Lieferung der Montur u. Ausrichtung der Gewölbe- u. Feuerwächter im Offertwege erfolge, nachdem hiedurch gegenüber dem Voranschlage Ersparungen erzielt werden könnten. Dieser Antrag wird zum Beschluß erhoben. Nachdem noch von mehreren Seiten sich über die Art und Weise der zu Gunsten der Armen zu eröffnenden Sammlung ausgesprochen, und die Veröffentlichung der gespendeten Beträge beschlossen wurde, wobei der Vorsitzende ersucht, insgesammt für die möglichste Beseitigung des Bettelwesens zu wirken, werden sämmtliche Anträge des Comités über das Präliminare pro 1877 zum Beschluß erhoben, und zwar mit Stimmeneinhelligkeit. – Z. 12607. Schluß der Sitzung 11 Uhr. Crammer Bürgermeister L. Huber Gemdrath M.A. Perz G.R. L.A. Iglseder Schriftführer

zu ersuchen, einen diesbezüglichen Vorschlag dem Gemeinderate vorzu- legen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 24. G.R. Tomitz beantragt, daß die Bege- bung der Lieferung der Montur u. Ausrichtung der Gewölbe- u. Feuerwächter im Offertwege erfol- ge, nachdem hiedurch gegenüber dem Voranschlage Ersparun- gen erzielt werden könnten. Dieser Antrag wird zum Beschluß erhoben. Nachdem noch von mehreren Seiten sich über die Art und Weise der zu Gunsten der Armen zu eröff- nenden Sammlung ausgesprochen, und die Veröffentlichung der ge- spendeten Beträge beschlossen wurde, wobei der Vorsitzende ersucht, ins- gesammt für die möglichste Beseiti- gung des Bettelwesens zu wirken, werden sämmtliche Anträge des Comités über das Präliminare pro 1877 zum Beschluß erhoben, und zwar mit Stimmeneinhelligkeit. – Z. 12607. Schluß der Sitzung 11 Uhr. Crammer Bürgermeister L. Huber Gemdrath M.A. Perz G.R. L.A. Iglseder Schriftführer

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