Ratsprotokoll vom 22. Dezember 1876

sich entschieden gegen die Wiederauf- lassung des Bauamtes aus. G.R. Dr. Hochhauser schließt sich diesen Ausführungen in einer längeren motivirten Erörterung an, indem er hiebei bemerkt, daß, wenn der Bürgermeister überhaupt ordent- lich amtiren solle, was man doch von ihm verlange, das Bestehen eines Bauamtes unbedingt not- wendig sei. Über diese Darstellung erklärt Gemein- derat Reder seinen Antrag auf Auf- lassung des Bauamtes zurückzuzie- hen. Bei der hienach erfolgten Abstimmung wird einstimmig beschlossen, daß das städtische Bauamt zu belassen sei. 2. Hinsichtlich der Frage, ob der gegen- wärtige städt. Ingenieur Herr Johann Helm, dessen Dienstvertrag mit 25. März 1877 zu Ende geht, definitiv anzu- stellen sei, verliest G.R. Pointner diesen zwischen demselben und der Gemeinde abgeschlossenen Dienst- vertrag, ohne hienach einen bestimmten Antrag zu stellen, und bemerkt der- selbe nur, daß die Kündigung, wenn selbe beschlossen würde, bis 25. Dezember dieses Jahres zu erfolgen hätte. G.R. Reder beantragt die Kündigung

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