Ratsprotokoll vom 22. Dezember 1876

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 22. Dezember 1876 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am 22. Dezember 1876 Gegenwärtig Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Emil Göppl Anton Mayr Franz Ploberger Gustav Gschaider Dr. Johann Hochhauser Georg Pointner Josef Reder Josef Huber Leopold Huber Johann Redl Ant. Jäger v. Waldau Franz Tomitz Franz Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Franz Wickhoff Anton Landsiedl Der Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr N.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitgliedern, und

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am 22. Dezember 1876 Gegenwärtig Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Emil Göppl Anton Mayr Franz Ploberger Gustav Gschaider Dr. Johann Hochhauser Georg Pointner Josef Reder Josef Huber Leopold Huber Johann Redl Ant. Jäger v. Waldau Franz Tomitz Franz Jäger v. WaldauWenzl Wenhart Franz Wickhoff Anton Landsiedl Der Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Iglseder Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr N.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitgliedern, und

macht hierauf nachstehende Mitteilungen. 1. Eine Zuschrift der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr, mit welcher dieselbe mitteilt, daß zufolge Erlaßes der k.k. Statthalterei vom 23. November 1876 Z. 11526 der Beschluß des Ausschußes der Sparkasse in Steyr in Betreff der Verteilung der 5 % Zinsen des Reservefondes pr 1875 in der Weise genehmigt worden sei, daß von dem mit Beginn des Jahres 1875 ausgezeigten Reservefonde pr 326.072 fl 48 1/2 xr die 5 % Zinsen pr 16.303 fl 62 xr unter die vereinten Gemeinden nach Verhältnis der Seelenzahl jeder einzelnen Gemeinde zu gemeinnützigen Zwecken zur Verteilung kommen. G.R. Gschaider bemerkt hiezu, daß nach diesem Vertheilungsmodus auf die Gemeinde Steyr circa 6000 fl entfallen werden. – Wird zur angenehmen Kenntnis genommen. Z. 11627. 2. Nachstehende Eingabe des städt. CassenDirektors Herrn Stefan Willner: Hochverehrter Herr Bürgermeister! Ihrem, in ebenso hochherziger, als taktvoller Weise gegebenen Impulse folgend, hat mir der löbliche Gemeinderat mit dem Beschluße vom 10. Dezember für meine lange und ersprießliche Dienstleistung eine

macht hierauf nachstehende Mitteilungen. 1. Eine Zuschrift der k.k. Bezirkshauptmann- schaft Steyr, mit welcher dieselbe mit- teilt, daß zufolge Erlaßes der k.k. Statt- halterei vom 23. November 1876 Z. 11526 der Beschluß des Ausschußes der Sparkasse in Steyr in Betreff der Verteilung der 5 % Zinsen des Reservefondes pr 1875 in der Weise genehmigt worden sei, daß von dem mit Beginn des Jahres 1875 ausgezeig- ten Reservefonde pr 326.072 fl 48 1/2 xr die 5 % Zinsen pr 16.303 fl 62 xr unter die ver- einten Gemeinden nach Verhältnis der Seelenzahl jeder einzelnen Gemeinde zu gemeinnützigen Zwecken zur Verteilung kommen. G.R. Gschaider bemerkt hiezu, daß nach diesem Vertheilungsmodus auf die Gemeinde Steyr circa 6000 fl entfallen werden. – Wird zur angenehmen Kenntnis genommen. Z. 11627. 2. Nachstehende Eingabe des städt. Cassen- Direktors Herrn Stefan Willner: Hochverehrter Herr Bürgermeister! Ihrem, in ebenso hochherziger, als takt- voller Weise gegebenen Impulse fol- gend, hat mir der löbliche Gemeinde- rat mit dem Beschluße vom 10. De- zember für meine lange und ersprießliche Dienstleistung eine

ebenso unerwartete, als großmütige und höchst ehrenvolle Anerkennung und Auszeichnung gespendet, welche mir hierauf sogar von Ihnen am 15. Dezember, als meinem 70. Geburts- tage vor öffentlich versammelten Gemeinderate auf die feierlichste Art publiziert worden ist. Für diese so großmütige und seltene Belohnung sowohl Ihnen, Hochverehrter Herr Bür- germeister! als auch dem löblichen Gemeinderate in würdiger Weise zu danken, gebricht es mir bei mei- ner tiefen Rührung leider an passenden Worten; daher ich bitte, diesen meinen schlichten aber gewiß herz- lichen Dank gnädig annehmen um zur Kenntnis des löblichen Gemeinderates bringen zu wollen; und zwar zugleich mit meinem Versprechen: auch noch den Rest mei- ner Kräfte dem Dienste meiner geliebten Vaterstadt mit gleichem Eifer zu weisen. – Mit wahrer Hochachtung – Stefan Willner – Cassen Direktor. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 457/praes. Hierauf wird zur Tagesordnung über- gegangen. I. Section. 1. G.R. Pointner referirt über den Amtsbe- richt

ebenso unerwartete, als großmütige und höchst ehrenvolle Anerkennung und Auszeichnung gespendet, welche mir hierauf sogar von Ihnen am 15. Dezember, als meinem 70. Geburtstage vor öffentlich versammelten Gemeinderate auf die feierlichste Art publiziert worden ist. Für diese so großmütige und seltene Belohnung sowohl Ihnen, Hochverehrter Herr Bürgermeister! als auch dem löblichen Gemeinderate in würdiger Weise zu danken, gebricht es mir bei meiner tiefen Rührung leider an passenden Worten; daher ich bitte, diesen meinen schlichten aber gewiß herzlichen Dank gnädig annehmen um zur Kenntnis des löblichen Gemeinderates bringen zu wollen; und zwar zugleich mit meinem Versprechen: auch noch den Rest meiner Kräfte dem Dienste meiner geliebten Vaterstadt mit gleichem Eifer zu weisen. – Mit wahrer Hochachtung – Stefan Willner – Cassen Direktor. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 457/praes. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section. 1. G.R. Pointner referirt über den Amtsbericht

mit welchem der Status der Gemeinde-Beamten und Diurnisten vorgelegt wird. Derselbe lautet: Löblicher Gemeinderat! – In der Sitzung vom 1. Dezember d.J. hat der löbliche Gemeinderat anläßlich des Gesuches des Conzepts Adjunkten um Enthebung von seiner Stelle den Beschluß gefaßt, auf das Ersuchen des Amtes um Ermächtigung zur sofortigen Ausschreibung dieser Stelle vorläufig nicht einzugehen, sondern dasselbe vorerst zu beauftragen, einen Status sämmtlicher Gemeindebeamten, sowie der sonstigen Schreibkräfte sammt den von denselben besorgten Agenden vorzulegen; ebenso wurde ein vom Amte gestellter Antrag auf Wiederbesetzung einer erledigten Kanzellistenstelle auf diesen Beschluß verwiesen. – In derselben Sitzung wurde weiters beschlossen, es habe in der nächsten Sitzung die Frage wegen definitiver Anstellung des städt. Ingenieurs Herrn Johann Helm vom Amte zur Beschlußfassung vorgelegt zu werden. – Das Amt erlaubt sich nun, obigen Aufträgen entsprechend 1. den gewünschten Status der Beamten und Diurnisten, sammt Besoldungsschema derselben und 2. den mit Herrn

mit welchem der Status der Gemein- de-Beamten und Diurnisten vor- gelegt wird. Derselbe lautet: Löblicher Gemeinderat! – In der Sitzung vom 1. Dezember d.J. hat der löbliche Gemein- derat anläßlich des Gesuches des Con- zepts Adjunkten um Enthebung von seiner Stelle den Beschluß gefaßt, auf das Ersuchen des Amtes um Ermächtigung zur sofortigen Ausschrei- bung dieser Stelle vorläufig nicht ein- zugehen, sondern dasselbe vorerst zu beauftragen, einen Status sämmtlicher Gemeindebeamten, sowie der sonstigen Schreibkräfte sammt den von denselben besorgten Agenden vorzulegen; ebenso wurde ein vom Amte gestellter Antrag auf Wiederbesetzung einer erledigten Kanzellistenstelle auf diesen Beschluß verwiesen. – In derselben Sitzung wurde weiters beschlossen, es habe in der nächsten Sitzung die Frage we- gen definitiver Anstellung des städt. Ingenieurs Herrn Johann Helm vom Amte zur Beschlußfas- sung vorgelegt zu werden. – Das Amt erlaubt sich nun, obigen Auf- trägen entsprechend 1. den gewünsch- ten Status der Beamten und Diur- nisten, sammt Besoldungsschema derselben und 2. den mit Herrn

Johann Helm abgeschlossenen Dienst- Vertrag ddo. 23. Mai 1875 ergebenst in Vorlage zu bringen und mag es dem Amte, als dem bei den even- tuellen Beschlüßen am meisten interessirten Faktor gestattet sein, hiebei nachfolgende wenige Worte dem löblichen Gemeinderate zur geneigten Erwägung vorzulegen. Was die Frage betrifft, ob die in Folge des Austrittes des Herrn Wilhelm Sperr in Erledigung kommende Con- zepts-Adjunktenstelle wieder zu besetzen sei, so muß darauf hinge- wiesen werden, daß der löbliche Gemeinderat erst vor einem Jahre und zwar in der Sitzung vom 10. Dezember 1875 mit Rücksicht auf den seit Jahren fast verdoppelten Geschäftsandrang den Beschluß gefaßt hat, es sei ein zweiter Conzepts-Beam- ter anzustellen; ein Beschluß, der gewiß nicht gefaßt worden wäre, wenn der löbliche Gemeinderat nicht die unbedingte Notwendigkeit der Anstellung einer Conzepts-Hilfs- kraft anerkannt hätte. – Seither sind aber die Verhältnisse für das Amt wahr- lich nicht günstiger geworden, das Geschäft erfährt bei der Gemeinde fort,

Johann Helm abgeschlossenen DienstVertrag ddo. 23. Mai 1875 ergebenst in Vorlage zu bringen und mag es dem Amte, als dem bei den eventuellen Beschlüßen am meisten interessirten Faktor gestattet sein, hiebei nachfolgende wenige Worte dem löblichen Gemeinderate zur geneigten Erwägung vorzulegen. Was die Frage betrifft, ob die in Folge des Austrittes des Herrn Wilhelm Sperr in Erledigung kommende Conzepts-Adjunktenstelle wieder zu besetzen sei, so muß darauf hingewiesen werden, daß der löbliche Gemeinderat erst vor einem Jahre und zwar in der Sitzung vom 10. Dezember 1875 mit Rücksicht auf den seit Jahren fast verdoppelten Geschäftsandrang den Beschluß gefaßt hat, es sei ein zweiter Conzepts-Beamter anzustellen; ein Beschluß, der gewiß nicht gefaßt worden wäre, wenn der löbliche Gemeinderat nicht die unbedingte Notwendigkeit der Anstellung einer Conzepts-Hilfskraft anerkannt hätte. – Seither sind aber die Verhältnisse für das Amt wahrlich nicht günstiger geworden, das Geschäft erfährt bei der Gemeinde fort,

und fort eine Steigerung, und der Grund des obzitierten GemeinderatsBeschlußes erscheint daher jetzt und zwar wol gewiß noch für lange Zeit fortbestehend. Der ergebenst gefertigte erlaubt sich in dieser Richtung insbesonders seine Eingabe de pro 10. Dezember 1875 Z. 410 praes, welche diesen Sitzungsbeschluß hervorgerufen hat, der eingehenden Erwägung des löbl. Gemeinderates wärmstens zu empfehlen und hiebei zu bemerken, daß ich auch heute alles darin gesagte vollinhaltlich aufrecht halten muß, daher ich eventuell die ergebene Bitte stelle, selbe ihrem Wortlaute noch zur Kenntnis des löblichen Gemeinderates zu bringen; und unter dieser Voraussetzung es unterlasse, neuerlich die physische Unmöglichkeit einer Bewältigung d.s. nemlich einer ordentlichen, zufriedenstellenden und zu verantwortenden Bewältigung der Amtsgeschäfte des eingehenderen zu betonen. – Zur Ergänzung des im zitirten Berichte dargestellten muß ich noch beifügen, daß laut des vom Bürgermeister der Stadt Salzburg über die Jahre 1872 bis 1876

und fort eine Steigerung, und der Grund des obzitierten Gemeinderats- Beschlußes erscheint daher jetzt und zwar wol gewiß noch für lan- ge Zeit fortbestehend. Der erge- benst gefertigte erlaubt sich in die- ser Richtung insbesonders seine Eingabe de pro 10. Dezember 1875 Z. 410 praes, welche diesen Sitzungs- beschluß hervorgerufen hat, der eingehenden Erwägung des löbl. Gemeinderates wärmstens zu em- pfehlen und hiebei zu bemerken, daß ich auch heute alles darin ge- sagte vollinhaltlich aufrecht halten muß, daher ich eventuell die er- gebene Bitte stelle, selbe ihrem Wortlaute noch zur Kenntnis des löblichen Gemeinderates zu brin- gen; und unter dieser Voraus- setzung es unterlasse, neuerlich die physische Unmöglichkeit einer Be- wältigung d.s. nemlich einer ordentlichen, zufriedenstellen- den und zu verantwortenden Bewältigung der Amtsgeschäfte des eingehenderen zu betonen. – Zur Ergänzung des im zitirten Berichte dargestellten muß ich noch beifügen, daß laut des vom Bürgermeister der Stadt Salzburg über die Jahre 1872 bis 1876

erstatteten, mir im Drucke vorlie- genden Geschäftsberichtes in dieser Stadt bei einer Nummernzahl von 16.000–18.000 Exhibiten 5 Conzepts- Beamte angestellt sind und doch bemerkt derselbe in seinem Berichte, „es sei in den 3 letzten Jahren der Geschäfts-Andrang ein so gewaltiger gewesen, daß er nur mit äußester Anstrengung aller verfügbaren Kräfte bewältigt werden könnte.“ – Es muß schließlich noch hervorgehoben wer- den, daß die Polizei-Commissariats- Adjunkten-Stelle wegen der erfolgten Sistemisirung der Conzepts-Adjunkten- Stelle aufgelassen worden ist. – In- dem betreffs der zweiten Frage, ob der städt. Ingeneur Herr Johann Helm definitiv anzustellen sei, der mit dem- selben abgeschlossene Dienstvertrag vorgelegt wird, erlaubt sich das Amt hiebei aufmerksam zu machen, daß eine etwaige Wiederauflassung des städt. Bauamtes die allergrößten Kalamitäten für die Gemeinde-Vor- stehung mit sich bringen würde. Nach eingehender Erwägung hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. Jänner 1875 in dem Beschluße geei- nigt, daß die Anstellung eines technischen Organes bei der Gemeinde-Vorstehung un- bedingt

erstatteten, mir im Drucke vorliegenden Geschäftsberichtes in dieser Stadt bei einer Nummernzahl von 16.000–18.000 Exhibiten 5 ConzeptsBeamte angestellt sind und doch bemerkt derselbe in seinem Berichte, „es sei in den 3 letzten Jahren der Geschäfts-Andrang ein so gewaltiger gewesen, daß er nur mit äußester Anstrengung aller verfügbaren Kräfte bewältigt werden könnte.“ – Es muß schließlich noch hervorgehoben werden, daß die Polizei-CommissariatsAdjunkten-Stelle wegen der erfolgten Sistemisirung der Conzepts-AdjunktenStelle aufgelassen worden ist. – Indem betreffs der zweiten Frage, ob der städt. Ingeneur Herr Johann Helm definitiv anzustellen sei, der mit demselben abgeschlossene Dienstvertrag vorgelegt wird, erlaubt sich das Amt hiebei aufmerksam zu machen, daß eine etwaige Wiederauflassung des städt. Bauamtes die allergrößten Kalamitäten für die Gemeinde-Vorstehung mit sich bringen würde. Nach eingehender Erwägung hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. Jänner 1875 in dem Beschluße geeinigt, daß die Anstellung eines technischen Organes bei der Gemeinde-Vorstehung unbedingt

notwendig sei, eine Notwendigkeit, welche seither in keiner Weise weggefallen ist. Es wird diesfalls auf den hiemit vorgelegten Beamten-Status und zwar auf den Punkt III desselben hingewiesen, welcher die Agenden des Bauamtes enthält, und bemerkt, daß dasselbe vom April 1875 bis Ende 1875 333 Geschäftsnummern, und im heurigen Jahre bis jetzt 510 Geschäftsnummern im internen Amte zu erledigen hatte, daß dasselbe jährlich bei ca. 200 Baukommissionen zu interveniren hat, wie denn zur ordnungsmäßigen Durchführung der vom löblichen Gemeinderat ja doch selbst beim h. Landtage erbetenen Bauordnung überhaupt das Vorhandensein eines technischen Beamten unbedingt nötig ist. Außer diesem gibt es aber, wie früher erwähnt, noch zahlreiche andere Agenden, welche ebenso notwendig ein technisches Organ bei der Gemeinde erheischen; dasselbe aber bei andern Behörden auszuleihen, wie dies seinerzeit der Fall war, dürfte jetzt kaum mehr zu ermöglichen sein. – Durch die geordnete Geschäftsführung und Überwachung

notwendig sei, eine Notwendigkeit, welche seither in keiner Weise wegge- fallen ist. Es wird diesfalls auf den hiemit vorgelegten Beamten-Status und zwar auf den Punkt III desselben hingewiesen, welcher die Agenden des Bauamtes enthält, und bemerkt, daß dasselbe vom April 1875 bis Ende 1875 333 Geschäftsnummern, und im heurigen Jahre bis jetzt 510 Geschäfts- nummern im internen Amte zu erledigen hatte, daß dasselbe jährlich bei ca. 200 Baukommissionen zu interveniren hat, wie denn zur ordnungsmäßigen Durchführung der vom löblichen Gemeinderat ja doch selbst beim h. Landtage erbetenen Bauordnung überhaupt das Vorhandensein eines technischen Beamten unbedingt nötig ist. Außer diesem gibt es aber, wie früher erwähnt, noch zahlreiche andere Agenden, welche ebenso notwen- dig ein technisches Organ bei der Gemeinde erheischen; dassel- be aber bei andern Behörden auszuleihen, wie dies seiner- zeit der Fall war, dürfte jetzt kaum mehr zu ermöglichen sein. – Durch die geordnete Ge- schäftsführung und Überwachung

der Gemeindebauten und Unterneh- mungen, sowie aller sonstigen Lieferungen wird aber, was hiebei nicht unerwähnt gelassen werden darf, geradezu ein nahmhaftes Ersparnis für die Gemeinde erzielt, was die Kosten des Bauamtes al- lein hereinbringt. – Diesfalls sei auch noch auf das Beispiel anderer Städte hingewiesen. So hat Linz 2 Ingenieure, einen Spezial-Inge- neur für Canäle und Wasserlei- tung und einen pens. k.k. Inge- neur-Assistenten als Hilfsorgan angestellt. Salzburg hat einen Ingeneur und 4 Hilfskräfte für denselben; selbst die nicht autonome Stadtgemeinde Wels hat einen Ingeneur angestellt. – Hiebei muß allerdings erwähnt werden, daß die Stelle des Bau-Inspizienten beim Bestehen eines Ingeneurs nicht unbedingt nötig ist. Betreffend die Wiederbesetzung der erledigten Kanzellistenstelle wird die h.ä. Eingabe de pro 26. November 1876 Z. 422 praes wieder vorgelegt. — Steyr, am 16. Dezember 1876. – L.A. Igl- seder – Gemeinde-Sekretär – Vidi: der Bürgermeister: Crammer.

der Gemeindebauten und Unternehmungen, sowie aller sonstigen Lieferungen wird aber, was hiebei nicht unerwähnt gelassen werden darf, geradezu ein nahmhaftes Ersparnis für die Gemeinde erzielt, was die Kosten des Bauamtes allein hereinbringt. – Diesfalls sei auch noch auf das Beispiel anderer Städte hingewiesen. So hat Linz 2 Ingenieure, einen Spezial-Ingeneur für Canäle und Wasserleitung und einen pens. k.k. Ingeneur-Assistenten als Hilfsorgan angestellt. Salzburg hat einen Ingeneur und 4 Hilfskräfte für denselben; selbst die nicht autonome Stadtgemeinde Wels hat einen Ingeneur angestellt. – Hiebei muß allerdings erwähnt werden, daß die Stelle des Bau-Inspizienten beim Bestehen eines Ingeneurs nicht unbedingt nötig ist. Betreffend die Wiederbesetzung der erledigten Kanzellistenstelle wird die h.ä. Eingabe de pro 26. November 1876 Z. 422 praes wieder vorgelegt. — Steyr, am 16. Dezember 1876. – L.A. Iglseder – Gemeinde-Sekretär – Vidi: der Bürgermeister: Crammer.

Referent bemerkt hiezu, daß in diesem Berichte 3 Angelegenheiten behandelt werden und zwar: a. Die Besetzung der Conzepts-AdjunktenStelle; b. die Besetzung einer Kanzellistenstelle und c. die Frage der definitiven Anstellung des städt. Ingeneurs Herrn Johann Helm. Bezüglich des ersten Punktes führt Referent an, daß sich bei dessen Beratung die Notwendigkeit der Einholung weiterer Informationen ergeben habe, daher die Sektion zur Stellung eines definitiven Antrages noch nicht habe schlüssig werden können; er stellt daher namens der Sektion den Antrag auf Vertagung dieser Angelegenheit auf die nächste Sitzung. Dieser Antrag wird angenommen. b. Bezüglich der Anstellung eines Kanzellisten bemerkt Referent, daß seit dem Tode des Polizei-Commissärs Herrn Johann Gruber eine solche Stelle erledigt und noch nicht besetzt sei. Nachdem aber der vom Amte zur Ernennung vorgeschlagene Diurnist, welcher gegenwärtig das Einreichungs-Protokoll führe, bei der Gemeinde erst etwas

Referent bemerkt hiezu, daß in diesem Berichte 3 Angelegenheiten behan- delt werden und zwar: a. Die Be- setzung der Conzepts-Adjunkten- Stelle; b. die Besetzung einer Kanzel- listenstelle und c. die Frage der de- finitiven Anstellung des städt. Ingeneurs Herrn Johann Helm. Bezüglich des ersten Punktes führt Referent an, daß sich bei dessen Be- ratung die Notwendigkeit der Einholung weiterer Informa- tionen ergeben habe, daher die Sek- tion zur Stellung eines definiti- ven Antrages noch nicht habe schlüs- sig werden können; er stellt da- her namens der Sektion den An- trag auf Vertagung dieser Ange- legenheit auf die nächste Sitzung. Dieser Antrag wird angenom- men. b. Bezüglich der Anstellung eines Kan- zellisten bemerkt Referent, daß seit dem Tode des Polizei-Commis- särs Herrn Johann Gruber eine solche Stelle erledigt und noch nicht besetzt sei. Nachdem aber der vom Amte zur Ernennung vorge- schlagene Diurnist, welcher ge- genwärtig das Einreichungs-Protokoll führe, bei der Gemeinde erst etwas

über 1 ½ Jahr diene, so stelle die Sektion den Antrag, vorläufig von dessen Anstellung noch Um- gang zu nehmen; hingegen dessen Diurnum in Erwägung, daß er eine verantwortliche Stellung in- nehabe und mit Rücksicht auf seine sehr gute Verwendung von 1 fl 20 xr auf 1 fl 50 xr zu erhöhen. – Wird ein- stimmig angenommen. (In vertraulicher Sitzung.) c. Betreffend die Frage der definitiven Anstellung des städt. Ingeneurs Herrn Johann Helm bemerkt Re- ferent, daß dieselbe in zwei Theile zu trennen sei, und zwar sei 1. die prinzipielle Frage zu beantworten, ob das Bauamt über- haupt aufzulassen, oder ob es ferner zu belassen sei. G.R. Reder hält dafür, man solle das Bauamt gänzlich auflassen. Große Bauten habe die Gemeinde keine in Aussicht, und sei es fraglich, ob bei solchen, namentlich bei Brückenbauten die Kraft des gegenwärtigen Ingeneurs ausreiche; überhaupt seien die Ansprüche an das Bauamt nicht so groß, und könnte man daher eher dem Bauamtsschaffner

über 1 ½ Jahr diene, so stelle die Sektion den Antrag, vorläufig von dessen Anstellung noch Umgang zu nehmen; hingegen dessen Diurnum in Erwägung, daß er eine verantwortliche Stellung innehabe und mit Rücksicht auf seine sehr gute Verwendung von 1 fl 20 xr auf 1 fl 50 xr zu erhöhen. – Wird einstimmig angenommen. (In vertraulicher Sitzung.) c. Betreffend die Frage der definitiven Anstellung des städt. Ingeneurs Herrn Johann Helm bemerkt Referent, daß dieselbe in zwei Theile zu trennen sei, und zwar sei 1. die prinzipielle Frage zu beantworten, ob das Bauamt überhaupt aufzulassen, oder ob es ferner zu belassen sei. G.R. Reder hält dafür, man solle das Bauamt gänzlich auflassen. Große Bauten habe die Gemeinde keine in Aussicht, und sei es fraglich, ob bei solchen, namentlich bei Brückenbauten die Kraft des gegenwärtigen Ingeneurs ausreiche; überhaupt seien die Ansprüche an das Bauamt nicht so groß, und könnte man daher eher dem Bauamtsschaffner

Herrn Weiß, welcher eine reiche Erfahrung habe, eine Zulage geben, und ihn mehr unabhängig machen; außerdem hätte die Gemeinde an dem Gemeinderate Herrn Josef Huber eine schätzenswerte Kraft. G.R. Ploberger und Josef Huber schliessen sich diesen Ausführungen des G.R. Reder an. G.R. Mayr bemerkt, daß die angeführten Beispiele von Linz und Salzburg nicht zutreffend wären, nachdem diese beiden Städte Provinzial-Hauptstädte und daher andere Verhältnisse maßgebend wären. Jedenfalls könnte man mit geringeren Kosten als jene der Erhaltung des Bauamtes gegenwärtig seien, den gleichen Zweck erreichen. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß so lange die Gemeinde ihre Autonomie erhalten wissen wolle, sie der Gemeinde Vorstehung auch die nötigen Beamten bestellen müße; er erwähnt diesfalls insbesonders die neue Bau-Ordnung, welche die Intervention eines technischen Organes bei den Baukommissionen ausdrücklich anordne, und spricht

Herrn Weiß, welcher eine reiche Erfahrung habe, eine Zulage geben, und ihn mehr unab- hängig machen; außerdem hätte die Gemeinde an dem Gemein- derate Herrn Josef Huber eine schätzenswerte Kraft. G.R. Ploberger und Josef Huber schlies- sen sich diesen Ausführungen des G.R. Reder an. G.R. Mayr bemerkt, daß die ange- führten Beispiele von Linz und Salzburg nicht zutreffend wären, nachdem diese beiden Städte Provin- zial-Hauptstädte und daher andere Verhältnisse maßgebend wären. Jedenfalls könnte man mit ge- ringeren Kosten als jene der Erhaltung des Bauamtes gegen- wärtig seien, den gleichen Zweck erreichen. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß so lange die Gemeinde ihre Autono- mie erhalten wissen wolle, sie der Gemeinde Vorstehung auch die nö- tigen Beamten bestellen müße; er erwähnt diesfalls insbesonders die neue Bau-Ordnung, welche die Intervention eines technischen Orga- nes bei den Baukommissionen ausdrücklich anordne, und spricht

sich entschieden gegen die Wiederauf- lassung des Bauamtes aus. G.R. Dr. Hochhauser schließt sich diesen Ausführungen in einer längeren motivirten Erörterung an, indem er hiebei bemerkt, daß, wenn der Bürgermeister überhaupt ordent- lich amtiren solle, was man doch von ihm verlange, das Bestehen eines Bauamtes unbedingt not- wendig sei. Über diese Darstellung erklärt Gemein- derat Reder seinen Antrag auf Auf- lassung des Bauamtes zurückzuzie- hen. Bei der hienach erfolgten Abstimmung wird einstimmig beschlossen, daß das städtische Bauamt zu belassen sei. 2. Hinsichtlich der Frage, ob der gegen- wärtige städt. Ingenieur Herr Johann Helm, dessen Dienstvertrag mit 25. März 1877 zu Ende geht, definitiv anzu- stellen sei, verliest G.R. Pointner diesen zwischen demselben und der Gemeinde abgeschlossenen Dienst- vertrag, ohne hienach einen bestimmten Antrag zu stellen, und bemerkt der- selbe nur, daß die Kündigung, wenn selbe beschlossen würde, bis 25. Dezember dieses Jahres zu erfolgen hätte. G.R. Reder beantragt die Kündigung

sich entschieden gegen die Wiederauflassung des Bauamtes aus. G.R. Dr. Hochhauser schließt sich diesen Ausführungen in einer längeren motivirten Erörterung an, indem er hiebei bemerkt, daß, wenn der Bürgermeister überhaupt ordentlich amtiren solle, was man doch von ihm verlange, das Bestehen eines Bauamtes unbedingt notwendig sei. Über diese Darstellung erklärt Gemeinderat Reder seinen Antrag auf Auflassung des Bauamtes zurückzuziehen. Bei der hienach erfolgten Abstimmung wird einstimmig beschlossen, daß das städtische Bauamt zu belassen sei. 2. Hinsichtlich der Frage, ob der gegenwärtige städt. Ingenieur Herr Johann Helm, dessen Dienstvertrag mit 25. März 1877 zu Ende geht, definitiv anzustellen sei, verliest G.R. Pointner diesen zwischen demselben und der Gemeinde abgeschlossenen Dienstvertrag, ohne hienach einen bestimmten Antrag zu stellen, und bemerkt derselbe nur, daß die Kündigung, wenn selbe beschlossen würde, bis 25. Dezember dieses Jahres zu erfolgen hätte. G.R. Reder beantragt die Kündigung

des Dienstvertrages und die NeuAusschreibung der hiedurch erledigten Stelle. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß die meisten Mitglieder der Bausektion erst kürzlich in den Gemeinderat gewählt worden seien und daher noch keine Gelegenheit gehabt hätten, sich über die Fähigkeit und die Verwendung des Ingeneurs genauer zu informiren; daher er den Vermittlungs-Antrag stelle, den gegenwärtig mit denselben bestehenden Dienstvertrag zu kündigen, jedoch unter einem mit demselben einen neuen Vertrag in dem Sinne abzuschließen, daß derselbe in provisorischer Eigenschaft unter Festsetzung einer gegenseitigen halbjährigen Kündigung bei der Gemeinde weiter dienen könne; hiedurch bliebe es der Gemeinde unbenommen, jederzeit das Dienstverhältnis mit demselben zu lösen und fände auch die zunächst berufene Bausektion Zeit und Gelegenheit, dessen Thätigkeit eingehend zu prüfen. G.R. Ploberger unterstützt den Antrag des G.R. Reder, indem er hiebei den Wunsch ausspricht, daß

des Dienstvertrages und die Neu- Ausschreibung der hiedurch erledig- ten Stelle. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß die meisten Mitglieder der Bausektion erst kürzlich in den Gemeinderat gewählt worden seien und daher noch keine Gelegenheit gehabt hät- ten, sich über die Fähigkeit und die Verwendung des Ingeneurs genauer zu informiren; daher er den Vermittlungs-Antrag stelle, den gegenwärtig mit den- selben bestehenden Dienstvertrag zu kündigen, jedoch unter einem mit demselben einen neuen Vertrag in dem Sinne abzuschließen, daß derselbe in provisorischer Eigen- schaft unter Festsetzung einer ge- genseitigen halbjährigen Kündi- gung bei der Gemeinde weiter dienen könne; hiedurch bliebe es der Gemeinde unbenommen, jederzeit das Dienstverhältnis mit demselben zu lösen und fände auch die zunächst berufene Bausektion Zeit und Gelegenheit, dessen Thätigkeit eingehend zu prüfen. G.R. Ploberger unterstützt den Antrag des G.R. Reder, indem er hiebei den Wunsch ausspricht, daß

die Gemeinde eine billigere Kraft für die erledigte Stelle aquirire. G.R. Mayr wünscht den Antrag des G.R. Hochhauser dahin abgeändert, daß statt einer halbjährigen eine vierteljährige Kündigung festge- setzt werde. Nach Schluß der Debatte gelangt sohin zuerst der Antrag des G.R. Reder als der weitgehenden zur Abstim- mung und wird derselbe mit 11 gegen 6 Stimmen zum Beschluß erhoben. G.R. Tomitz stellt sohin den Zusatz- antrag, es sei die Beratung der Bedingungen, unter welchen die hiedurch erledigte Stelle neu aus- zuschreiben sei, auf die Tages-Ord- nung der nächsten Sitzung zu stellen; und wird dieser Antrag angenom- men. – Z. 458 praes. 2. G.R. Pointner verliest das Gesuch des städt. Sicherheitswach-Inspektors Herrn David Biringer und definitive An- stellung, sowie die hiezu vom Amte gemachte Einbegleitung und stellt sohin namens der Sektion den Antrag auf dessen definitive Auf- nahme. G.R. Ploberger stellt den Gegenan- trag, es sei mit dessen definitiven

die Gemeinde eine billigere Kraft für die erledigte Stelle aquirire. G.R. Mayr wünscht den Antrag des G.R. Hochhauser dahin abgeändert, daß statt einer halbjährigen eine vierteljährige Kündigung festgesetzt werde. Nach Schluß der Debatte gelangt sohin zuerst der Antrag des G.R. Reder als der weitgehenden zur Abstimmung und wird derselbe mit 11 gegen 6 Stimmen zum Beschluß erhoben. G.R. Tomitz stellt sohin den Zusatzantrag, es sei die Beratung der Bedingungen, unter welchen die hiedurch erledigte Stelle neu auszuschreiben sei, auf die Tages-Ordnung der nächsten Sitzung zu stellen; und wird dieser Antrag angenommen. – Z. 458 praes. 2. G.R. Pointner verliest das Gesuch des städt. Sicherheitswach-Inspektors Herrn David Biringer und definitive Anstellung, sowie die hiezu vom Amte gemachte Einbegleitung und stellt sohin namens der Sektion den Antrag auf dessen definitive Aufnahme. G.R. Ploberger stellt den Gegenantrag, es sei mit dessen definitiven

Anstellung bis zum Ausgange seines Probejahres zu warten. Letzterer Antrag wird mit allen gegen 1 Stimme abgelehnt, und der Antrag der Sektion wird mit allen gegen 1 Stimme angenommen. — Z. 431 praes. 3. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: Löblicher Gemeinderat! Bei der Gemeinde Steyr besteht kein spezielles Verzeichnis über jene Personen, welche das Bürgerrecht der Stadt Steyr aus diesem oder jenem Titel besitzen. Da aber ein solches Verzeichnis aus verschiedenen Gründen höchst wichtig und notwendig ist, andererseits bei dem Umstande, als die notwendigen Daten aus dem verschiedensten Materiale erst zusammengesucht werden müssen, dessen Anlage eine besondere Vorsicht erheischt, so erlaubt sich das Amt den Vorschlag zu machen, der löbliche Gemeinderat möge beschließen: 1. Es sei eine Matrik, welche sämmtliche mit dem Bürgerrecht der Stadt Steyr ausgezeichneten Personen aufgezeichnet enthält, anzulegen und mit deren Verfassung das Amt zu beauftragen.

Anstellung bis zum Ausgange seines Probejahres zu warten. Letzterer Antrag wird mit allen gegen 1 Stimme abgelehnt, und der Antrag der Sektion wird mit allen ge- gen 1 Stimme angenommen. — Z. 431 praes. 3. G.R. Pointner verliest nachstehen- den Amtsbericht: Löblicher Ge- meinderat! Bei der Gemeinde Steyr besteht kein spezielles Ver- zeichnis über jene Personen, welche das Bürgerrecht der Stadt Steyr aus diesem oder jenem Titel besitzen. Da aber ein solches Ver- zeichnis aus verschiedenen Grün- den höchst wichtig und notwendig ist, andererseits bei dem Umstande, als die notwendigen Daten aus dem verschiedensten Materiale erst zusammengesucht werden müssen, dessen Anlage eine besondere Vorsicht erheischt, so erlaubt sich das Amt den Vorschlag zu machen, der löbliche Gemeinderat möge beschließen: 1. Es sei eine Matrik, welche sämmt- liche mit dem Bürgerrecht der Stadt Steyr ausgezeichneten Personen aufgezeichnet enthält, anzulegen und mit deren Verfassung das Amt zu beauftragen.

2. Das in diesem Sinne angelegte Verzeich- nis sei durch einen entsprechen- den Zeitraum von etwa 4 bis 6 Wo- chen zur allgemeinen Einsicht und Einbringung von eventuellen Reklamationen wegen irriger Auf- nahme eines Nichtbürgers oder nicht erfolgter Einzeichnung eines Bürgers öffentlich aufzulegen. 3. Nach Ablauf dieses Termins sei dasselbe unter Vorlage der ein- gebrachten Reklamationen dem Gemeinderate zur Entscheidung und Genehmigung vorzulegen, wonach das in dieser Weise festgesetzte und berichtigte Verzeichnis (Bürger- Matrik) als alleinige Grundlage zur Beurteilung der bürgerlichen Eigenschaft einer Person zu die- nen hat, und entsprechend evi- dent zu halten wäre. 4. Selbstverständlich kann die aus ir- gend einem Grunde nicht erfolgte Aufname eines Bürgers in die hienach zusammengesetzte Bürger- Matrik denselben seiner bürger- lichen Eigenschaft nicht entklei- den; doch muß derselbe behufs Erwirkung seiner Aufname in die Bürger-Matrik durch Beibrin- gung von glaubwürdigen Doku-

2. Das in diesem Sinne angelegte Verzeichnis sei durch einen entsprechenden Zeitraum von etwa 4 bis 6 Wochen zur allgemeinen Einsicht und Einbringung von eventuellen Reklamationen wegen irriger Aufnahme eines Nichtbürgers oder nicht erfolgter Einzeichnung eines Bürgers öffentlich aufzulegen. 3. Nach Ablauf dieses Termins sei dasselbe unter Vorlage der eingebrachten Reklamationen dem Gemeinderate zur Entscheidung und Genehmigung vorzulegen, wonach das in dieser Weise festgesetzte und berichtigte Verzeichnis (BürgerMatrik) als alleinige Grundlage zur Beurteilung der bürgerlichen Eigenschaft einer Person zu dienen hat, und entsprechend evident zu halten wäre. 4. Selbstverständlich kann die aus irgend einem Grunde nicht erfolgte Aufname eines Bürgers in die hienach zusammengesetzte BürgerMatrik denselben seiner bürgerlichen Eigenschaft nicht entkleiden; doch muß derselbe behufs Erwirkung seiner Aufname in die Bürger-Matrik durch Beibringung von glaubwürdigen Doku-

menten seine bürgerliche Eigenschaft nachweisen, und mit einem ordentlich instruirten Gesuche um die Aufnahme in dieselbe einschreiten, worüber der Gemeinderat endgiltig zu entscheiden habe. Steyr am 8. Dezember 1876 – Iglseder Vidi: der Bürgermeister Crammer. Hiezu bemerkt Referent, daß die Sektion über die Notwendigkeit der Anlage dieser Matrik getheilter Meinung gewesen sei, und stellt daher keinen bestimmten Antrag. G.R. Wickhoff befürwortet die Anlage einer Bürger-Matrik, und erörtert insbesonders die Gründe welche hiefür sprechen, wonach der im Amtsberichte gestellte Antrag zum Beschluße erhoben wird. Z. 11824. 4. G.R. Pointner referirt über eine Eingabe des Herrn Alois Erb, mit welcher derselbe motivirt ersucht, es möge von der ihm vom Bürgermeister aufgetragenen Herstellung einer Dachrinne bei seinem Hause No. 72 in Steyrdorf Umgang genommen werden, und stellt nach Erörterung des Sachverhaltes namens der Sektion den Antrag, es sei diesem

menten seine bürgerliche Eigen- schaft nachweisen, und mit einem ordentlich instruirten Gesuche um die Aufnahme in dieselbe einschrei- ten, worüber der Gemeinderat endgiltig zu entscheiden habe. Steyr am 8. Dezember 1876 – Iglseder Vidi: der Bürgermeister Crammer. Hiezu bemerkt Referent, daß die Sektion über die Notwendigkeit der Anlage dieser Matrik getheilter Meinung gewesen sei, und stellt daher keinen bestimmten An- trag. G.R. Wickhoff befürwortet die Anla- ge einer Bürger-Matrik, und erörtert insbesonders die Gründe welche hiefür sprechen, wonach der im Amtsberichte gestellte An- trag zum Beschluße erhoben wird. Z. 11824. 4. G.R. Pointner referirt über eine Eingabe des Herrn Alois Erb, mit welcher derselbe motivirt ersucht, es möge von der ihm vom Bürger- meister aufgetragenen Herstellung einer Dachrinne bei seinem Hause No. 72 in Steyrdorf Umgang ge- nommen werden, und stellt nach Erörterung des Sachverhaltes namens der Sektion den Antrag, es sei diesem

Ersuchen statt zu geben und der dem Gesuchsteller erteilte Auftrag vorläu- fig zu sistiren. – Beschluß nach An- trag. – Z. 11139. II. Section. 6. G.R. Leopold Huber verliest einen Amtsbericht, mit welchem um Zuer- kennung einer angemessenen Re- muneration für den städt. Kanzlei- Direktor Herrn Franz Amtmann für die von demselben außerhalb der Amtsstunden besorgte Ausfer- tigung von circa 240 Ausstellungs- Diplomen ersucht wird, und stellt namens der Sektion den Antrag, demselben hiefür als Anerkennung eine Remuneration von 50 fl zuzuweisen. – Wird angenommen. Z. 439 praes. 6. Derselbe referirt über das Gesuch des städt. Gefangen-Aufsehers Herrn Alois Eder um eine Entlohnung für die im Jahr 1876 besorgte Instandhaltung der Arrest-Lokale und stellt unter dem Bemerken, daß Gesuchsteller hiefür ein Pauschale nicht beziehe, und daß der Gemeinderat demselben im Vorjahre eine Entlohnung von 50 fl zuerkannt habe, namens der Sektion mit Hinweis darauf,

Ersuchen statt zu geben und der dem Gesuchsteller erteilte Auftrag vorläufig zu sistiren. – Beschluß nach Antrag. – Z. 11139. II. Section. 6. G.R. Leopold Huber verliest einen Amtsbericht, mit welchem um Zuerkennung einer angemessenen Remuneration für den städt. KanzleiDirektor Herrn Franz Amtmann für die von demselben außerhalb der Amtsstunden besorgte Ausfertigung von circa 240 AusstellungsDiplomen ersucht wird, und stellt namens der Sektion den Antrag, demselben hiefür als Anerkennung eine Remuneration von 50 fl zuzuweisen. – Wird angenommen. Z. 439 praes. 6. Derselbe referirt über das Gesuch des städt. Gefangen-Aufsehers Herrn Alois Eder um eine Entlohnung für die im Jahr 1876 besorgte Instandhaltung der Arrest-Lokale und stellt unter dem Bemerken, daß Gesuchsteller hiefür ein Pauschale nicht beziehe, und daß der Gemeinderat demselben im Vorjahre eine Entlohnung von 50 fl zuerkannt habe, namens der Sektion mit Hinweis darauf,

daß die Zahl der Häftlinge heuer um 200 gestiegen sei, den Antrag, demselben pro 1876 eine außerordentliche Entlohnung von 60 fl zu bewilligen. – Beschluß nach Antrag. – Z. 441 praes. 7. Derselbe referirt über das Gesuch des städt. Amtsdieners Herrn Franz Fasbender um Nachsicht der Zahlung es Mietzinses pr jährlich 20 fl für die von ihm im städt. Exzöllestiner Gebäude gemietete Wohnung, und stellt nach Verlesung des Gesuches namens der Sektion den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle mit Rücksicht auf die geringe Besoldung des Gesuchsstellers pr jährl. 262 fl 50 xr diesem Ansuchen willfahren. – Wird angenommen. Z. 452 praes. 8. (Die Gemeinderäte Leopold Huber und Franz Jäger v. Waldau treten bei diesem Punkte ab.) Vice-Bürgermeister Edelbauer verliest das Gesuch der Frau Viktoria Gruber, ThurnermeistersWittwe um Bewilligung des Fortbezuges der von ihrem verstorbenen Ehegatten Herrn Andreas Gruber als Thurnermeister und RegensChori aus der Stadt-Casse genossenen Besoldung pr 210 fl und stellt hienach namens

daß die Zahl der Häftlinge heuer um 200 gestiegen sei, den Antrag, demselben pro 1876 eine außer- ordentliche Entlohnung von 60 fl zu bewilligen. – Beschluß nach Antrag. – Z. 441 praes. 7. Derselbe referirt über das Gesuch des städt. Amtsdieners Herrn Franz Fasbender um Nachsicht der Zahlung es Mietzinses pr jährlich 20 fl für die von ihm im städt. Exzölle- stiner Gebäude gemietete Wohnung, und stellt nach Verlesung des Gesu- ches namens der Sektion den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle mit Rücksicht auf die gerin- ge Besoldung des Gesuchsstellers pr jährl. 262 fl 50 xr diesem Ansuchen willfahren. – Wird angenommen. Z. 452 praes. 8. (Die Gemeinderäte Leopold Huber und Franz Jäger v. Waldau treten bei die- sem Punkte ab.) Vice-Bürgermeister Edelbauer verliest das Gesuch der Frau Viktoria Gruber, Thurnermeisters- Wittwe um Bewilligung des Fortbe- zuges der von ihrem verstorbenen Ehegatten Herrn Andreas Gruber als Thurnermeister und Regens- Chori aus der Stadt-Casse genossenen Besoldung pr 210 fl und stellt hienach namens

der Sektion unter Hinweis darauf, daß selbe laut einem vorgelegten Zeugnisse des Stadtpfarramtes die- sen Dienst ordnungsgemäß besorge, den Antrag auf Willfah- rung des Gesuches. G.R. Dr. Hochhauser modifizirt die- sen Antrag dahin, es sei der Gesuch- stellerin dieser Betrag als eine Gnadengabe in so lange auszuzah- len, als selbe diese Stelle bekleide. Der Antrag der Sektion wird mit der vom G.R. Dr. Hochhauser gege- benen Modifikation zum Beschluße erhoben. – Z. 11404. 9. G.R. Leopold Huber verliest eine Eingabe des Herrn Karl Viertl, mit welcher derselbe das Ersuchen stellt, ihm die städt. Wirtschaftsfuhren unter den bisherigen Bedin- gungen um den Preis pr 4 fl für einen Tag und 1 Paar Pferde für das Jahre 1877 oder die nächsten 3 aufeinanderfolgen- den Jahre zu überlassen, und stellt namens der Sektion den Antrag, es wolle in Anbetracht dessen, daß die Preise von Hafer und Heu dieselben geblieben seien, und daß Offerent diese Unternehmung seit 4 Jahren zur

der Sektion unter Hinweis darauf, daß selbe laut einem vorgelegten Zeugnisse des Stadtpfarramtes diesen Dienst ordnungsgemäß besorge, den Antrag auf Willfahrung des Gesuches. G.R. Dr. Hochhauser modifizirt diesen Antrag dahin, es sei der Gesuchstellerin dieser Betrag als eine Gnadengabe in so lange auszuzahlen, als selbe diese Stelle bekleide. Der Antrag der Sektion wird mit der vom G.R. Dr. Hochhauser gegebenen Modifikation zum Beschluße erhoben. – Z. 11404. 9. G.R. Leopold Huber verliest eine Eingabe des Herrn Karl Viertl, mit welcher derselbe das Ersuchen stellt, ihm die städt. Wirtschaftsfuhren unter den bisherigen Bedingungen um den Preis pr 4 fl für einen Tag und 1 Paar Pferde für das Jahre 1877 oder die nächsten 3 aufeinanderfolgenden Jahre zu überlassen, und stellt namens der Sektion den Antrag, es wolle in Anbetracht dessen, daß die Preise von Hafer und Heu dieselben geblieben seien, und daß Offerent diese Unternehmung seit 4 Jahren zur

vollen Zufriedenheit der Gemeinde durchgeführt habe, die Besorgung der städt. Wirtschaftsfuhren ohne weitere Offert-Ausschreibung um den bisherigen Preis pr 4 fl für ein Paar Pferde pr Tag und gegen Einhaltung der bisherigen Bedingungen für das Jahr 1877 dem Hr. Karl Viertl überlassen werden. Referent bemerkt hiezu, daß nachträglich, nachdem die Sektion sich bereits zu diesem Beschluße geeinigt habe, ein Offert des Herrn Ignaz Huemer eingelaufen sei, mit welchem sich derselbe zur Besorgung der Wirtschaftsfuhren für das Jahr 1877 oder für die nächsten 3 Jahre um den Preis pr 3 fl 80 xr für 2 Pferde pr Tag erbiete. Der Antrag der Sektion wird angenommen. – Z. 12192 u. 12394. 10. G.R. Leopold Huber referirt über den Bericht des städt. Cassaamtes über die Cassagebarung im Monate November 1876, wonach sich die Einnamen in diesem Monate auf 12.429 fl 64 1/2 xr und die Ausgaben auf 10.731 fl 33 xr beliefen und mit Schluß November ein baarer Cassarest pr 10.553 fl 27 xr vorhanden war. – Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 11898.

vollen Zufriedenheit der Gemeinde durch- geführt habe, die Besorgung der städt. Wirtschaftsfuhren ohne weitere Offert-Ausschreibung um den bisherigen Preis pr 4 fl für ein Paar Pferde pr Tag und gegen Einhaltung der bisherigen Bedingungen für das Jahr 1877 dem Hr. Karl Viertl überlassen werden. Referent bemerkt hiezu, daß nach- träglich, nachdem die Sektion sich bereits zu diesem Beschluße ge- einigt habe, ein Offert des Herrn Ignaz Huemer eingelaufen sei, mit welchem sich derselbe zur Be- sorgung der Wirtschaftsfuhren für das Jahr 1877 oder für die nächsten 3 Jahre um den Preis pr 3 fl 80 xr für 2 Pferde pr Tag erbiete. Der Antrag der Sektion wird angenommen. – Z. 12192 u. 12394. 10. G.R. Leopold Huber referirt über den Bericht des städt. Cassaamtes über die Cassagebarung im Mo- nate November 1876, wonach sich die Einnamen in diesem Monate auf 12.429 fl 64 1/2 xr und die Aus- gaben auf 10.731 fl 33 xr beliefen und mit Schluß November ein baarer Cassarest pr 10.553 fl 27 xr vorhanden war. – Wird zur Kenntnis ge- nommen. – Z. 11898.

III. Section. 11. G.R. Reder referirt über eine Ein- gabe der Frau Therese Seifert um Ge- nehmigung der Parzellirung des sogenannten Seidlfeldes auf Grund des Planes vom 17. Oktober 1876 und stellt nach Darlegung des Sach- verhaltes namens der Sektion den Antrag auf Genehmigung dieser Par- zellirung nach den im Commis- sions-Protokolle vom 7. Dezember 1876 festgesetzten Bedingungen. Wird angenommen. – Z. 10494. 12. Derselbe referirt über den in der Gemeinderatssitzung vom 27. Oktober 1876 gefaßten Beschluß wegen Aufstellung eines Pissoirs in Steyrdorf nächst dem Hause No. 167 und stellt mit dem Bemerken, daß sich dessen Kosten nach einem Vor- anschlage des städt. Bauamtes auf 79 fl 92 xr belaufen, namens der Sektion den Antrag auf Her- stellung dieses Pissoirs nach dem Plane des städt. Bauamtes vom 9. Dezember 1876. – Wird angenom- men. – Z. 10524. 13. Derselbe referirt über eine Eingabe mehrerer Bürger der Vorstadt Aichet um Verbesserung der nächst der Feuerrequisiten-Hütte und

III. Section. 11. G.R. Reder referirt über eine Eingabe der Frau Therese Seifert um Genehmigung der Parzellirung des sogenannten Seidlfeldes auf Grund des Planes vom 17. Oktober 1876 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes namens der Sektion den Antrag auf Genehmigung dieser Parzellirung nach den im Commissions-Protokolle vom 7. Dezember 1876 festgesetzten Bedingungen. Wird angenommen. – Z. 10494. 12. Derselbe referirt über den in der Gemeinderatssitzung vom 27. Oktober 1876 gefaßten Beschluß wegen Aufstellung eines Pissoirs in Steyrdorf nächst dem Hause No. 167 und stellt mit dem Bemerken, daß sich dessen Kosten nach einem Voranschlage des städt. Bauamtes auf 79 fl 92 xr belaufen, namens der Sektion den Antrag auf Herstellung dieses Pissoirs nach dem Plane des städt. Bauamtes vom 9. Dezember 1876. – Wird angenommen. – Z. 10524. 13. Derselbe referirt über eine Eingabe mehrerer Bürger der Vorstadt Aichet um Verbesserung der nächst der Feuerrequisiten-Hütte und

dem Hause No. 414 in Oberaichet führenden Straße, und stellt namens der Sektion mit dem Bemerken, daß er sich von der Notwendigkeit dieser Verbesserung selbst überzeugt habe, den Antrag, die nötige Herstellung nach dem Bauamtsberichte im Frühjahre 1877 zu veranlassen. G.R. Wenhart unterstützt diesen Antrag und weist hiebei auch auf die Notwendigkeit der Ausführung eines früheren Gemeinderatsbeschlußes auf Pflasterung der Bruderhausgasse bis zum Nußbaumer hin, worüber derselbe vom Vorsitzenden erinnert wird. Daß ein diesfälliger Antrag, da er nicht auf der Tages-Ordnung stehe, nur zum Schluße der Sitzung als Dringlichkeits-Antrag eingebracht werden könnte. Der Antrag der Sektion wird angenommen. – Z. 10863. 14. G.R. Reder referirt über eine von mehreren Bewohnern des Grünmarktes gemachte Eingabe um Wiederaufstellung eines Waschflosses nächst der Neubrücke, und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes unter Hinweis darauf, daß die Herstellung und

dem Hause No. 414 in Oberaichet führen- den Straße, und stellt namens der Sektion mit dem Bemerken, daß er sich von der Notwendigkeit dieser Verbesserung selbst überzeugt habe, den Antrag, die nötige Her- stellung nach dem Bauamtsberichte im Frühjahre 1877 zu veranlassen. G.R. Wenhart unterstützt diesen An- trag und weist hiebei auch auf die Notwendigkeit der Ausführung ei- nes früheren Gemeinderatsbe- schlußes auf Pflasterung der Bru- derhausgasse bis zum Nußbaumer hin, worüber derselbe vom Vor- sitzenden erinnert wird. Daß ein diesfälliger Antrag, da er nicht auf der Tages-Ordnung ste- he, nur zum Schluße der Sitzung als Dringlichkeits-Antrag ein- gebracht werden könnte. Der Antrag der Sektion wird an- genommen. – Z. 10863. 14. G.R. Reder referirt über eine von mehreren Bewohnern des Grünmarktes gemachte Eingabe um Wiederaufstellung eines Waschflosses nächst der Neubrücke, und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes unter Hinweis darauf, daß die Herstellung und

Erhaltung dieser Waschflöße bisher stets als Privatsache der betreffen- den Parteien behandelt wurde, namens der Sektion den An- trag, auf eine Wiedererrichtung dieses Waschflosses auf Kosten der Gemeinde nicht einzugehen und diese den Gesuchstellern selbst zu überlassen. – Wird an- genommen. – Z. 11369. 15. (Die Gemeinderäte Gschaider & Dr. Hochhauser treten ab.) G.R. Reder referirt über eine Eingabe der Be- sitzer der Consortiumhäuser, mit welcher dieselben erklären, daß sie von der vom Gemeinderate gestatteten Einzapfung eines im Hofraume ihrer Häuser herzu- stellenden Kanals in den Ge- meindehauskanal mit Rück- sich auf die daran geknüpfte Be- dingung, durch welchen es jedem etwaigen späteren Besitzer des Gemeindehauses frei stehe, diese Bewilligung wieder aufzuheben, keinen Gebrauch machen können, und stellt nach Erörterung des Sachver- haltes namens der Sektion mit dem Bemerken, das selbe das vor- liegende Projekt nochmals geprüft

Erhaltung dieser Waschflöße bisher stets als Privatsache der betreffenden Parteien behandelt wurde, namens der Sektion den Antrag, auf eine Wiedererrichtung dieses Waschflosses auf Kosten der Gemeinde nicht einzugehen und diese den Gesuchstellern selbst zu überlassen. – Wird angenommen. – Z. 11369. 15. (Die Gemeinderäte Gschaider & Dr. Hochhauser treten ab.) G.R. Reder referirt über eine Eingabe der Besitzer der Consortiumhäuser, mit welcher dieselben erklären, daß sie von der vom Gemeinderate gestatteten Einzapfung eines im Hofraume ihrer Häuser herzustellenden Kanals in den Gemeindehauskanal mit Rücksich auf die daran geknüpfte Bedingung, durch welchen es jedem etwaigen späteren Besitzer des Gemeindehauses frei stehe, diese Bewilligung wieder aufzuheben, keinen Gebrauch machen können, und stellt nach Erörterung des Sachverhaltes namens der Sektion mit dem Bemerken, das selbe das vorliegende Projekt nochmals geprüft

und hieraus die Überzeugung geschöpft habe, daß eine andere Abhilfe unmöglich sei, den Antrag, die Einzapfung dieses Hofkanals in den Gemeindehauskanal ohne weiterer Beschränkung auf Kosten der Gesuchsteller zu gestatten. G.R. Pointner stellt den Zusatzantrag, daß im Falle einer Veränderung im Besitze des Gemeindehauses von Seite der Gemeinde in den betreffenden Vertrag eine Bestimmung einzufügen sei, auf Grund deren die Besitzer der Consortiumhäuser berechtigt seien, die Intabulation dieser Verpflichtung zu erwirken. Der Antrag der Sektion mit dem Zusatzantrage des G.R. Pointner wird angenommen. – Z. 11468. 16. G.R. Reder verliest eine weitere Eingabe der Besitzer der Consortiumhäuser, mit welcher dieselben motivirt erklären, auf das vom Gemeinderate gemachte Anbot, die Kanalisirung der Schweitzergasse auf Gemeinde Kosten durchzuführen, wenn sie hiezu die Hälfte der Kosten beisteuern, wegen Mangel jeder rechtlichen Verpflichtung zu einer solchen Beitragsleistung

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