Ratsprotokoll vom 17. November 1876

welcher immerhin auch Geld kostet. Dies ist aber nicht notwendig wenn es als provisorisches Unter- standshaus benützt wird, da es hiezu in seiner gegenwärtigen Einrichtung belassen werden kann und höchstens die Anlage eines größeren Feuerherdes zum Kochen für die Unterständler wünschens- wert ist. – Es wird daher durch Anname dieses Antrages der Ge- meinde keinerlei finanzielle Last aufgebürdet, andererseits aber für das Armenwesen ein Auskunfts- mittel getroffen, welches wenig- stens wieder für Jahre hinaus über eine schreiende Frage hinweg- hilft. Die städt. Armen–Commis- sion glaubt sich daher der angeneh- men Hoffnung hingeben zu dürfen, der löbliche Gemeinde- rat der Stadt Steyr, welcher durch die eingeleitete Reform des Ar- menwesens ein segensreiches Werk geschaffen, werde in ge- rechter Würdigung der angeführ- ten Gründe, dem vorstehenden Antrage, welcher einen Schritt wei- ter in der Durchführung des Armen– Statutes bilden soll, seine geneigte Zustimmung ertheilen und

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