Ratsprotokoll vom 17. November 1876

Herstellung des dem letzteren seinerzeit zur Ausführung aufgetragenen, jedoch mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretene Winterszeit, dessen Krankheit und Tod nicht mehr erbauten Kanals längs seinem Hause mit dem Bemerken aufgefordert wurde, daß er hiezu von Seite der Gemeinde in Folge Gemeinderatsbeschlußes vom 1. Oktober 1875 die Hälfte der Herstellungskosten mit dem nicht zu überschreitenden Betrage von 66 fl. beigesteuert erhalte. Referent stellt namens der Sektion unter Hinweis darauf, daß kein Grund vorliege, warum der gegenwärtige Hausbesitzer von den mit dem Hause übernommenen Verpflichtungen enthoben werden solle, den Antrag auf Abweisung des Rekurses und Aufrechthaltung der Verfügung des Bürgermeisters. Wird angenommen. – Z. 8337. 3. Derselbe referirt über den Rekurs der Frau Anna Vetters Hausbesitzerin in Ennsdorf wider eine Verfügung des Bürgermeisters, mittels welcher dieselbe zur Herstellung einer gemauerten Mistgrube im Hofraum ihres Hauses

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