Ratsprotokoll vom 21. April 1876

auf eigene Kosten veranlassen müße und daß weiters eine Einleitung desselben in die Stockwerke nicht bewilligt werden könne. Für die Abgabe des Wassers müßte er dann natürlich das gewöhnliche Brunnengeld, wie die übrigen Parteien zahlen. G.R. Gründler verweist hinsicht lich der angebotenen Grundabtretung auf die Bestimmung der Bauordnung, daß bei Parzellirung der zur Straßen-Erweiterung notwendigen Gründe unentgeltlich vom Bauwerber abzutreten seien, wobei allerdings im vorliegendem Falle zu erwägen sei, daß Herr Plochberger den Platz bereits als parzellirt erworben habe. Der Antrag der Sektion wird angenommen. — Z. 2445. Hierauf erklärt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung für geschlossen und bringt dann in vertraulicher Sitzung

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