Ratsprotokoll vom 21. April 1876

auf eigene Kosten veranlassen müße und daß weiters eine Einleitung desselben in die Stockwerke nicht bewilligt werden könne. Für die Abgabe des Wassers müßte er dann natürlich das gewöhn- liche Brunnengeld, wie die übrigen Parteien zahlen. G.R. Gründler verweist hinsicht lich der angebotenen Grundab- tretung auf die Bestimmung der Bauordnung, daß bei Par- zellirung der zur Straßen-Erweiterung notwendigen Gründe unentgeltlich vom Bauwer- ber abzutreten seien, wobei allerdings im vorliegendem Falle zu erwägen sei, daß Herr Plochberger den Platz bereits als parzellirt erwor- ben habe. Der Antrag der Sektion wird angenommen. — Z. 2445. Hierauf erklärt der Vorsit- zende die öffentliche Sitzung für geschlossen und bringt dann in vertraulicher Sit- zung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2