Ratsprotokoll vom 18. Februar 1876

an den k.k. Landesschulrat in Linz geleitet habe, nemlich: Hoher k. k. Landesschulrats! Nach der h. Ministerial-Verordnung vom 9. Juni 1875 Z. 8710 (Verordnungsblatt Nr 12 Jahrgang 1875) ist jede vollständige Mittelschule zur Herausgabe eines Jahresberichtes verpflichtet. Zufolge einer von der gefertigten Direktion in einer der ersten Conferenzen dieses Schuljahres gestellten Anfrage, welches Mitglied des Lehrkörpers die betreffende wissenschaftliche Abhandlung im Sinne von alinea 2 der erwähnten hohen Ministerial-Verordnung zu schreiben geneigt sei, erklärte sich Realschullehrer Varowsky zur Abfassung einer wissenschaftlichen Programmarbeit bereit, und die Direktion stellt nunmehr die ergebenste Anfrage, wer zur Zahlung der hiefür auflaufenden Kosten verpflichtet ist? — Seit dem Bestehen der Realschule in Steyr (1863)

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