Ratsprotokoll vom 18. Februar 1876

an den k.k. Landesschulrat in Linz geleitet habe, nemlich: Hoher k. k. Landesschulrats! Nach der h. Ministerial-Verord- nung vom 9. Juni 1875 Z. 8710 (Ver- ordnungsblatt Nr 12 Jahrgang 1875) ist jede vollständige Mittelschule zur Herausgabe eines Jahres- berichtes verpflichtet. Zufolge einer von der gefertigten Di- rektion in einer der ersten Conferenzen dieses Schuljahres gestellten Anfrage, welches Mit- glied des Lehrkörpers die be- treffende wissenschaftliche Abhand- lung im Sinne von alinea 2 der erwähnten hohen Mini- sterial-Verordnung zu schrei- ben geneigt sei, erklärte sich Realschullehrer Varowsky zur Abfassung einer wissenschaftlichen Programmarbeit bereit, und die Direktion stellt nunmehr die ergebenste Anfrage, wer zur Zahlung der hiefür auf- laufenden Kosten verpflichtet ist? — Seit dem Bestehen der Realschule in Steyr (1863)

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