Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

stützungen zugewiesen werden, welche auf die allseitig erfolgte Preissteigerung wenigstens einigermaßen bedacht nimmt.– Es ist weiters in Erwägung zu ziehen, daß den Armen, wenn sie eine zu geringe Unterstützung erhalten, hiegegen der Rekurs an den Landes– Ausschuss zusteht, welcher in jedem solchen Falle auf mindestens 1 fl monatlich, in der Regel aber auf 2 fl monatlich erkannt, und zwar auch bei Landgemeinden, was umso mehr zu würdigen ist, als es das Armenwesen von Steyr keinesfalls in ein günstiges Licht stellen würde, wenn derselben von der Oberbehörde gesagt werden müßte, daß mit den gegenwärtigen Unterstützungen die Armen nicht auslangen können, und die Gemeinde daher zur Erhöhung der selben verhalten würde. Ich erlaube mir hier auch noch die Höhe der Armengelder in Linz anzuführen. Dort bestehen 5erlei Kategorien, und zwar die mindeste mit 1 fl 20 xr (also noch immer höher als die für Steyr

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