Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

jederzeit genau zu kennen.– Ich will, um Niemanden nahe zu treten, auf dieses immerhin prekäre Kapitel nicht näher eingehen und glaube nur hervorheben zu sollen, daß die Armenräte mit Zuhilfname der ihnen zugewiesenen Organe, und da ihr Wirkungskreis nur auf einen kleinen Theil der Stadt beschränkt ist, weit besser in der Lage sein werden, diese Zeugnisse mit wünschenswerter Genauigkeit und im Einklange mit den wahren Verhältnissen auszufertigen.– Die Fälle in welchen Pfarrämtern die Ausstellung der Armut– Zeugnisse gesetzlich zugewiesen sind, erscheinen ohnehin in diesem angeführt. § 10 enthält die Anordnung über eine notwendige Supplirung eines Armenrates oder Armenvaters. §11. Derselbe bespricht das Institut der Armenhausväter. Ich glaube nicht erst hervorheben zu sollen, wie wichtig es ist, daß für jedes der Armenhäuser einerseits zur Herhaltung der Ordnung, andererseits, und insbesonders, um jederzeit über den

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