Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

daher der betreffende Satz zu lauten hätte: „Bei dieser Auszahlung sollen jederzeit 2 Mitglieder der Armen-Commission anwesend sein, welche nach einem Turnus durch den Vorsitzenden der Armen–Commission einzuladen sind.“ G.R. Dr Stigler weist darauf hin, daß nach § 20 das persönliche Erscheinen der Armen bei der Auszahlung gefordert sei, nun gebe es immerhin Gründe, welche den Armen verhindern, hiebei zu erscheinen, z. B. Krankheit und dgl; erhält es daher für angezeigt, hierauf bei der Stilisierung bedacht zu nehmen. G.R. Wickhoff stellt den Antrag statt : „über persönliches Erscheinen“ zu sagen „in der Regel über persönliches Erscheinen.“ Der § 20 wird sohin mit den Abänderungs-Antragen der Gemeinderäte von Koller, Dr Hochhauser und Wickhoff angenommen. Die §§ 21 – 27 werden ohne Debatte angenommen. Zu den §§ 28 u. 29 spricht G.R. Plo-

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