Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

aufzuheben und den Viertelmeistern der Dank für ihre geleisteten Dienste von der Gemeinde Vorstehung schriftlich auszudrücken wäre. Ich erlaube mir daher zum Schluße in Kurzen nachfolgende Vorschläge zur geneigten Genemigung zu unterbreiten. 1. Der löbliche Gemeinderat ertheile dem hiemit vorgelegten Armen– Statut der Stadt Steyr samt dem Verzeichnisse 1 über die Eintheilung der Stadt in 22 Armenviertel seine Genemigung und beschließe das Inslebentreten desselben mit Neujahr 1876 2. Er ernenne die im 2. Verzeichnisse aufgeführten Personen zu Armenräten, resp. Armenväter. 3. Das Institut der Viertelmeister sei mit Neujahr 1876 aufzuheben und den Viertelmeistern der schriftliche Dank von der Gemeinde Vorstehung auszusprechen, Steyr, am 17. Dezember 1875 Iglseder Gemeinde– Sekretär.

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