Ratsprotokoll vom 22. Dezember 1875

Straßen- u. Canal–Anlage erwachsenden Ko- sten und der Umlagen, welche die neuen Häu- ser abwerfen würden, darauf aufmerk- sam, daß es im Interesse der Gemeinde liege auf die Gewährung der Steuerfrei- heit nicht einzugehen, sondern diese An- lagen selbst zu machen, nachdem durch das Entstehen eines Stadttheiles auf die- sem Grunde sich das auf die erwähnten Herstellungen verwendete Kapital durch die Umlagen, welche diese Häuser abwerfen, weit besser angelegt sei, als wenn die Gemeinde zur Vermeidung der auf ca 5000 fl sich belaufenden Herstel- lungskosten durch 25 Jahre von die- sen Objekten keine Steuer einnehme. Nach diesen Bemerkungen tritt G.R. Pointner gemäß § 67 G.St. ab. Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag, auf das Ansuchen des Herrn Georg Pointner insoweit ein- zugehen, daß demselben für die auf dem erwähnten Grunde neu zu erbau- enden Häuser die Befreiung von sämmtlichen Kommunal–Umlagen mit Ausname der Zinskreuzer auf die Dauer von 25 Jahren bewilligt werde. G.R. Bichler erklärt sich gegen die Er- teilung

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