Ratsprotokoll vom 22. Dezember 1875

Straßen- u. Canal–Anlage erwachsenden Kosten und der Umlagen, welche die neuen Häuser abwerfen würden, darauf aufmerksam, daß es im Interesse der Gemeinde liege auf die Gewährung der Steuerfreiheit nicht einzugehen, sondern diese Anlagen selbst zu machen, nachdem durch das Entstehen eines Stadttheiles auf diesem Grunde sich das auf die erwähnten Herstellungen verwendete Kapital durch die Umlagen, welche diese Häuser abwerfen, weit besser angelegt sei, als wenn die Gemeinde zur Vermeidung der auf ca 5000 fl sich belaufenden Herstellungskosten durch 25 Jahre von diesen Objekten keine Steuer einnehme. Nach diesen Bemerkungen tritt G.R. Pointner gemäß § 67 G.St. ab. Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag, auf das Ansuchen des Herrn Georg Pointner insoweit einzugehen, daß demselben für die auf dem erwähnten Grunde neu zu erbauenden Häuser die Befreiung von sämmtlichen Kommunal–Umlagen mit Ausname der Zinskreuzer auf die Dauer von 25 Jahren bewilligt werde. G.R. Bichler erklärt sich gegen die Erteilung

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