Ratsprotokoll vom 9. April 1875

einzuvernehmen und bis dahin die Beschlußfassung zu ver- tagen. Hiebei bemerkt Referent, daß überhaupt auch hinsichtlich der Fra- ge, was für den Bezug des Nutz- wassers aus der Wasserleitung zu zalen sei ein Beschluß ge- faßt werden müsse, wobei er die Meinung ausdrückt daß derjenige, welchem die- ses Recht zuerkannt werde, auch hiefür zu zalen habe, nachdem die Kosten der Wasserleitung die gesammten Steuerzaler tref- fen, während das Bezugsrecht des Nutzwassers nur Einzel- nen eingeräumt sei. Nachdem noch G.R. v. Koller die- ser Anschauung bestimmt er- klärt der Vorsitzende ein Ela- borat über die Regelung die- ses Verhältnisses vorzulegen, worüber G.R. Dr. Stigler das Ansuchen stellt, dasselbe auch der

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