Ratsprotokoll vom 8. Jänner 1875

vortrag, mit welchem zur Erzielung einer sachgemä ßen Verwendung der aus Anlaß, wegen Uebertretung gegen die Hunde-Ordnung einzuzahlenden Strafgelder den Antrag gestellt wird, von diesen Strafgeldern 1/3 dem städt. Armenfond, 1/3 dem Wasenmeister als Ergreifergebühr und 1/3 der Polizeiwache als Ergreifensantheil zuzuweisen. Referent empfiehlt namens der Sektion die Anname dieses Antrages, welcher sohin auch zum Beschluß erhoben wird. 11420. 2. Derselbe referirt über eine Eingabe des k.k. Notars Hr. Franz Kiderle, mit welcher dieser anzeigt, daß das hiesige k.k. Kreisgericht mehrere Tabulangesuche um lastenfreie Abschreibung von Grundstücken, oder Löschung von Gewerbrechten aus dem Grunde abweislich beschieden habe, weil bei den betreffenden Grundbuchseinlagen für die gemeine Stadt Steyr Giebigkeiten unter dem Titel „Brunnengeld, Feuersteuer, Gelddienst zum Stadtkammeramt“ eingetragen sind, welche zwar faktisch zu bestehen aufgehört haben, aber dessen ungeachtet bisher nicht gelöscht wurden; weshalb der Gemeinderat die Löschung dieser Giebigkeiten von Amtswegen veranlaßen möge. Nachdem Referent hiezu die Bemerkung des Amtes, daß diese Giebigkeiten faktisch gegenstandslos geworden sind,

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