Ratsprotokoll vom 8. November 1874

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 8. November 1874 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 8. November 1874. Anwesende: Bürgermeister Moritz Crammer, Vorsitzender. Vize- Bürgermeister Joseph Theysig. Die Gemeinderäte: Karl Edelbauer, Franz Hoffmann, Karl Holderer, Joseph Huber, Leopold Huber, Dr. Johann Hochhauser,

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 8. November 1874. Anwesende: Bürgermeister Moritz Crammer, Vorsitzender. VizeBürgermeister Joseph Theysig. Die Gemeinderäte: Karl Edelbauer, Franz Hoffmann, Karl Holderer, Joseph Huber, Leopold Huber, Dr. Johann Hochhauser,

Karl v. Koller, Anton Moser, Franz Schachinger, Alois Vogl, Wenzl Wenhart, Franz Werndl. Schriftführer: Iglseder, Gemeinde-Sekretär. Beginn der Sitzung: 10 Uhr Vormittags. Das Protokoll der letzten Sitzung wird verifizirt. Als Zweck der heutigen außerordentlichen Sitzung bezeichne der Vorsitzende die Beratung über eine Zuschrift des ob der ennsischen Landesausschußes, mit welcher derselbe bekannt gibt, daß die Kosten betreffend die Umlegung des Fischhuberberges den vom Landtage als unüberschreitbar bezeichneten Landesfondsbeitrag zu 7000 fl um 1723 fl 70 xr übersteigen, weshalb derselbe die Gemeindevorstehung einladet, sich über die freiwilligen Leistungen der Gemeinde und der Privaten, welche ordentlich durch einen Gemeindeausschußbeschluß sichergestellt sein müßten, so schleunig als möglich zu aeussern und sich diesfalls auch mit den Gemeindevor stehern von St. Ulrich und Behamberg ins Einvernehmen zu setzen. Nachdem der Vorsitzende diese Zuschrift in ihrem Wortlaut verlesen, knüpft er die Bemerkung daran, daß nach dem Urtheil von Sachverständigen der ganze Bau sich hätte billiger herstellen laßen, wonach mit der vom Landtage bewilligten Summe das Auslangen hätte gefunden werden können. Nach seiner Meinung sei der Gemeinderat, welchen erst jüngst bemüßigt gewesen sei, ein nahmhaftes Anlehen zu machen, nicht in der Lage, hiezu einen Beitrag zu leisten. G.R. Leopold Huber stellt den Antrag, von Seite der Gemeinde einen Geldbeitrag zu den Kosten der Anlegung des Fischhuberberges nicht zu bewilligen. G.R. Vogl erklärt sich mit diesem Antrag einverstanden, er wünscht jedoch, daß die Ablehnung einer Beitragsleistung auch entsprechend motivirt werde. Die G.R. Holderer u. Franz Werndl betonen, daß die Hauptinteressenten an der Umlegung des Fischhuberberges andere seien, von denen man noch nicht wiße, welche Beiträge sie hiezu leisten. G.R. Joseph Huber glaubt, es sei nicht thunlich, jede Beitragsleistung abzulehnen; die Gemeinde sei verpflichtet, für die Zugänglichkeit ihrer Stadt zu sorgen, und könne sich eines Beitrages nicht entschlagen, wenn die anderen Interessenten gleichfalls zu dem Mehrerfordernis beisteuern. Vizebürgermeister Theysig u. G.R. Moser sprechen sich gegen eine Beitragsleistung aus.

Karl v. Koller, Anton Moser, Franz Schachinger, Alois Vogl, Wenzl Wenhart, Franz Werndl. Schriftführer: Iglseder, Gemeinde-Sekretär. Beginn der Sitzung: 10 Uhr Vormittags. Das Protokoll der letzten Sitzung wird verifizirt. Als Zweck der heutigen außerordentlichen Sitzung bezeichne der Vorsitzende die Beratung über eine Zuschrift des ob der ennsischen Landesausschußes, mit welcher derselbe bekannt gibt, daß die Kosten betreffend die Umlegung des Fischhuberberges den vom Landtage als unüberschreitbar bezeich- neten Landesfondsbeitrag zu 7000 fl um 1723 fl 70 xr übersteigen, weshalb derselbe die Gemeindevorstehung einladet, sich über die freiwil- ligen Leistungen der Gemeinde und der Privaten, welche ordentlich durch einen Gemeindeausschußbeschluß sichergestellt sein müßten, so schleunig als möglich zu aeussern und sich diesfalls auch mit den Gemeindevor- stehern von St. Ulrich und Behamberg ins Einvernehmen zu setzen. Nachdem der Vorsitzende diese Zuschrift in ihrem Wortlaut verlesen, knüpft er die Bemerkung daran, daß nach dem Urtheil von Sach- verständigen der ganze Bau sich hätte billiger herstellen laßen, wo- nach mit der vom Landtage bewilligten Summe das Auslangen hätte gefunden werden können. Nach seiner Meinung sei der Gemeinderat, welchen erst jüngst bemüßigt gewesen sei, ein nahmhaftes Anlehen zu machen, nicht in der Lage, hiezu einen Beitrag zu leisten. G.R. Leopold Huber stellt den Antrag, von Seite der Gemeinde einen Geldbeitrag zu den Kosten der Anlegung des Fischhuberberges nicht zu bewilligen. G.R. Vogl erklärt sich mit diesem Antrag einverstanden, er wünscht je- doch, daß die Ablehnung einer Beitragsleistung auch entsprechend moti- virt werde. Die G.R. Holderer u. Franz Werndl betonen, daß die Hauptinteressenten an der Umlegung des Fischhuberberges andere seien, von denen man noch nicht wiße, welche Beiträge sie hiezu leisten. G.R. Joseph Huber glaubt, es sei nicht thunlich, jede Beitragsleistung abzulehnen; die Gemeinde sei verpflichtet, für die Zugänglichkeit ihrer Stadt zu sorgen, und könne sich eines Beitrages nicht entschlagen, wenn die anderen Interessenten gleichfalls zu dem Mehrerfordernis beisteuern. Vizebürgermeister Theysig u. G.R. Moser sprechen sich gegen eine Beitragsleistung aus.

G.R. v. Koller erwähnt, daß zwar allerdings auch die Gemeinde Steyr an den Landtag eine Petition wegen Umlegung des Fischhuberberges ge- richtet habe; allein diese habe eben dahin gelautet, daß der Landtag die diesfälligen Kosten bestreite. Es habe daher die Gemeinde mit der Einbringung dieser Petition keine Verpflichtung zu einer Bei- tragsleistung auf sich genommen; hätte die Gemeinde die Straße aus eigenen Mitteln bauen wollen, so hätte es keiner Petition bedurft. G.R. Dr. Hochhauser macht aufmerksam, daß der Landesausschuß diese Angelegenheit ohne Zuziehung der Gemeinde Steyr abgewickelt habe. Aus der Zuschrift desselben gehe hervor, daß wol eine kommissionelle Ver- handlung gepflogen worden sei, bei welchen die Landgemeinden St. Ulrich und Behamberg und mehrere hiebei interessirte Privatpersonen intervenirten, während die Stadtgemeinde Steyr von der Abhaltung dieser Commission nicht einmal verständigt worden sei; jetzt aber, wo es sich um die Deckung des Mehrerfordernißes handle, werde dieselbe um eine Beitragsleistung angegangen. Er sehe nicht ein, wie die Gemeinde dazu komme, einen Geldbeitrag zu leisten, da sie doch auf den ganzen Gang der Verhandlung keinen Einfluß üben könnte, für ein Projekt, bezüglich dessen nicht einmal ein Kostenanschlag vorliege; wie könne dieselbe zur Deckung eines Defizits herangezogen werden, an welchem sie keine Schuld trage und das sich wahrscheinlich hätte vermei- den laßen. Aus diesen Gründen schließe er sich dem Antrage des G.R. Leopold Huber an. Diesen Ausführungen wird von Seite der Sitzung all- seitig zugestimmt und wird sohin der Antrag der G.R. Leopold Huber einhellig zum Beschluß erhoben. Schluß der Sitzung 3/4 11 Uhr Vormittags. Crammer Iglseder Schriftführer Theißig Carl Koller

G.R. v. Koller erwähnt, daß zwar allerdings auch die Gemeinde Steyr an den Landtag eine Petition wegen Umlegung des Fischhuberberges gerichtet habe; allein diese habe eben dahin gelautet, daß der Landtag die diesfälligen Kosten bestreite. Es habe daher die Gemeinde mit der Einbringung dieser Petition keine Verpflichtung zu einer Beitragsleistung auf sich genommen; hätte die Gemeinde die Straße aus eigenen Mitteln bauen wollen, so hätte es keiner Petition bedurft. G.R. Dr. Hochhauser macht aufmerksam, daß der Landesausschuß diese Angelegenheit ohne Zuziehung der Gemeinde Steyr abgewickelt habe. Aus der Zuschrift desselben gehe hervor, daß wol eine kommissionelle Verhandlung gepflogen worden sei, bei welchen die Landgemeinden St. Ulrich und Behamberg und mehrere hiebei interessirte Privatpersonen intervenirten, während die Stadtgemeinde Steyr von der Abhaltung dieser Commission nicht einmal verständigt worden sei; jetzt aber, wo es sich um die Deckung des Mehrerfordernißes handle, werde dieselbe um eine Beitragsleistung angegangen. Er sehe nicht ein, wie die Gemeinde dazu komme, einen Geldbeitrag zu leisten, da sie doch auf den ganzen Gang der Verhandlung keinen Einfluß üben könnte, für ein Projekt, bezüglich dessen nicht einmal ein Kostenanschlag vorliege; wie könne dieselbe zur Deckung eines Defizits herangezogen werden, an welchem sie keine Schuld trage und das sich wahrscheinlich hätte vermeiden laßen. Aus diesen Gründen schließe er sich dem Antrage des G.R. Leopold Huber an. Diesen Ausführungen wird von Seite der Sitzung allseitig zugestimmt und wird sohin der Antrag der G.R. Leopold Huber einhellig zum Beschluß erhoben. Schluß der Sitzung 3/4 11 Uhr Vormittags. Crammer Iglseder Schriftführer Theißig Carl Koller

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