Ratsprotokoll vom 4. November 1874

Als ersten Punkt der Tagesordnung bringt der Vorsitzende, das Ansuchen des zur Errichtung der Pfandleihanstalt in Steyr eingesetzten Comitees um Vermietung von Wohnungslokalitäten für diese Anstalt zur Sprache, welches dahin geht, daß ein rückwärtiger Trakte des Rathauses im 2. Stock 2 große Zimmer und ein großes gewölbtes Magazin der Pfandleihanstalt gegen Zahlung eines Jahreszinses von 400 fl überlaßen werden mögen. Unter Hinweis auf den Umstand, daß der Zweck dieser Anstalt ein humanitärer sei, und besonders anfangs einer Unterstützung bedürfe, empfiehlt er die Genemigung dieses Ansuchens. G.R. Moser spricht sich für die Ueberlaßung dieser Lokalitäten an die Pfandleihanstalt aus, hält aber den angebotenen Zins für zu gering. G.R. Franz Werndl befürwortet das vorliegende Ansuchen insbesonders unter Hinweis auf das dringende Bedürfnis nach dieser Anstalt, was daher deren Unterstützung wenigstens für den Anfang erheische. Er ersucht deshalb, denselben möglichst günstige Bedingungen zu gewähren. G.R. Dr. Hochhauser ist auch für eine Unterstützung dieses Unternehmens in der ersten Zeit, nur erklärt er sich im Interesse der Gemeinde dagegen, daß sich dieselbe für immer des freien Verfügungsrechtes über ihr Eigenthum ergebe und stellt daher den Antrag, den Mietvertrag höchstens auf 3 Jahre abzuschließen. Nachdem der Vorsitzende die Aufklärung gibt, daß die Miethe ohnehin gegen halbjährige Kündigung abgeschloßen würde, zieht G.R. Dr. Hochhauser seinen Antrag zurück und wird sohin einstimmig beschloßen, die bezeichneten Lokalitäten der Pfandleihanstalt gegen Zahlung eines Jahreszinses von 400 fl und gegenseitige halbjährige Kündigung zu überlaßen. Der Vorsitzende ersucht weiters, heute darüber zu beschließen, auf welche Weise das neue Bürgerschulgebäude eingefriedet werden solle, da dessen Umzäunung dringend erforderlich sei. Der Antrag des G.R. Dr. Hochhauser, dasselbe mit einem rohen Naturzaun einzufrieden, wird angenommen. Zugleich wird beschloßen die Pflasterung der Gänge dieses Gebäudes mit 2 zölligen Cementplatten vorzunehmen.

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