Ratsprotokoll vom 4. November 1872

läßlicher Durchführung der Fleischbeschau der Einlagerung der zum Verkaufe auf dem Wochenmarkte bestimten Schweine u. den Verkauf selbst ausschließlich nur in den im Erdgeschosse des Rathauses befindlichen Lokalitäten sowie in dem Vorraume vor denselben zu gestatten. Der Antrag wird einhellig an- genommen und beschlossen, der Übertretung dieser aus Gründen der Sanitäts- polizei unbedingt notwen- digen Maßregel mit 5 fl im Wiederholungsfalle mit 10 fl zu strafen. Die Bestimung der Durch- führungsmodalitäten wird der I. Section übertragen. II. Section. Hr. G.R. Theissig referirt: Bericht des Kassaamtes womit der Abschluß des Stadtcassajournals pro September d.Js. vorge- legt wird. Referent bemerkt, daß die vorgenommene Kassarevision die Richtigkeit des vorge- legten Journalabschlusses dargetan hat. Wird zur Kentniß genommen.

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