Ratsprotokoll vom 4. November 1872

läßlicher Durchführung der Fleischbeschau der Einlagerung der zum Verkaufe auf dem Wochenmarkte bestimten Schweine u. den Verkauf selbst ausschließlich nur in den im Erdgeschosse des Rathauses befindlichen Lokalitäten sowie in dem Vorraume vor denselben zu gestatten. Der Antrag wird einhellig angenommen und beschlossen, der Übertretung dieser aus Gründen der Sanitätspolizei unbedingt notwendigen Maßregel mit 5 fl im Wiederholungsfalle mit 10 fl zu strafen. Die Bestimung der Durchführungsmodalitäten wird der I. Section übertragen. II. Section. Hr. G.R. Theissig referirt: Bericht des Kassaamtes womit der Abschluß des Stadtcassajournals pro September d.Js. vorgelegt wird. Referent bemerkt, daß die vorgenommene Kassarevision die Richtigkeit des vorgelegten Journalabschlusses dargetan hat. Wird zur Kentniß genommen.

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