Ratsprotokoll vom 12. Mai 1871

die Todtenbeschauertaxe für die Vorstadtpfarre in nachstehender Weise zu bestimmen: I. Klasse mit 1 fl 50 xr, II. Klasse 80 xr, III. Klaffe 50 xr und IV. Klasse 20 xr. Einstimmig angenommen. Nach Erschöpfung der Tages Ordnung trägt Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser vor die vom gemeinderäthl. Comité verfaßte Adresse an den Stiftprobst Herrn Dr. v. Döllinger. Dieselbe lautet: Hochwürdiger Herr! Die freymüthigen, aus innigster Überzeugung kommenden Worte Ihrer Erklärung vom 28. März 871 laut welcher Sie die im vorigen Jahre in Rom dekretirten neuen Glaubensartikel von der Allgewalt und Unfehlbarkeit des Papstes bekämpfen und verwerfen, haben auch am Verein der Enns und Steyr in den durch das genannte Dogma vielfach beunruhigten Gemüthern ein treues tausendstimmiges Echo gefunden. Der gefertigte Gemeinderath der landesf. Kreisstadt fühlt sich daher veranlaßt, Ihnen angesichts der muthvollen Ihres rühmlichst bekannten Namens würdige Opposition gegen die Beschlüsse des jüngsten Concils

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