Ratsprotokoll vom 30. März 1871

Kündigungs u. Räumungsordnung von Miethlokalitäten für dieses hiesige Stadtgebieth nach dem Muster der für Linz u. Urfahr geltenden Bestimmungen wünschenswerth sey, nur wäre in selber hinsichtlich der vielen hier befindlichen Fabriksarbeiter darauf Rücksicht zu nehmen, daß selben eine Kündigungsfrist von 8, 14, und 30 Tagen eingeräumt werde. Section: Obmann Herr Gemeinderath Josef Theißig. 1412, 1413, 1414. Das Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadtkasse Journals für die Monate Dezember 1870 & Jänner und Februar 1871. Wurden diese Kasse JournalAbschlüße nach vorgenommener Prüfung und richtigen Befund zum Kenntniß genommen. III. Section. Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. 1784. Gesuch des Instituts der barmh. Schwestern vom heiligen Kreuz wegen unentgeldlicher Überlassung des an das Institutshaus anstoßende Promenadegrundes für die Dauer des Besitzes der Hauses. Hierüber stellt die Section den Antrag dahin: Den Bitt-

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