Ratsprotokoll vom 30. März 1871

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 30. März 1871 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 30ten März 1871 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Vize Bürgermeister Putz, Moriz Crammer, Karl Edelbauer Karl Fellerer, Ferdinand Gründler, Moriz Gschaider, Karl Hol- derer, Leopold Huber, Josef Haller, Vinzenz Mayr, Thomas Mooshammer, Franz Schachinger, Josef Theißig, Alois Vogl, Franz Werndl. Schriftführer: Franz Amtmann städtischer Expeditor. Abwesend die Herren Gemeinderäthe Alois Graßl, Dr. Johann Hoch- hauser, Josef Reichl, Josef Werndl, Franz Wickhoff. Herr Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet. I. Section. Obmann Herr Vize-Bürger- meister Leopold Putz: 762. Gesuch des Alois Stauber Theater Direktor um Wiederverleihung des städtischen Theaters für die Saison 1871/72. u. Erlaß des Pacht- schillings. Antrag Es sey dem Herrn Gesuchsteller das hiesig städtische Theater für die Winter Saison 1871/72 nach den früheren Bedingungen zu überlassen. Auf die gebetene Nachsicht desPachtschillings kann nicht eingegangen werden. Einstimmig angenommen. 1720. Gesuch des Friedrich Skriwanek Theaterdirektor in Krems um Überlassung des hiesig städtischen Theaters für die künftige Winter saison.

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 30ten März 1871 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Vize Bürgermeister Putz, Moriz Crammer, Karl Edelbauer Karl Fellerer, Ferdinand Gründler, Moriz Gschaider, Karl Holderer, Leopold Huber, Josef Haller, Vinzenz Mayr, Thomas Mooshammer, Franz Schachinger, Josef Theißig, Alois Vogl, Franz Werndl. Schriftführer: Franz Amtmann städtischer Expeditor. Abwesend die Herren Gemeinderäthe Alois Graßl, Dr. Johann Hochhauser, Josef Reichl, Josef Werndl, Franz Wickhoff. Herr Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet. I. Section. Obmann Herr Vize-Bürgermeister Leopold Putz: 762. Gesuch des Alois Stauber Theater Direktor um Wiederverleihung des städtischen Theaters für die Saison 1871/72. u. Erlaß des Pachtschillings. Antrag Es sey dem Herrn Gesuchsteller das hiesig städtische Theater für die Winter Saison 1871/72 nach den früheren Bedingungen zu überlassen. Auf die gebetene Nachsicht desPachtschillings kann nicht eingegangen werden. Einstimmig angenommen. 1720. Gesuch des Friedrich Skriwanek Theaterdirektor in Krems um Überlassung des hiesig städtischen Theaters für die künftige Winter saison.

Antrag Es sey dem Herrn Gesuchsteller bekannt zu geben, daß das städtische Theater bereits anderseits verliehen worden sey. Angenommen. 988. Eingabe der Turnerfeuerwehr wegen Übername des gesammten Löschdienstes der Stadt nebst weiteren Vorschlägen. Wurde die bezügliche Eingabe nebst den auf Grund der gepflogenen Berathung erstatteten Vorschlägen vorgelesen. Die Section beantragt: Es sey der Turnerfeuerwehr bis zum Erscheinen des neuen Feuerwehrgesetzes und Inslebentretten desselben eine Dotation von jährlich 800 fl in viertelnachhinein fälligen jährigen Raten vom 1. April d.J. angefangen zu bewilligen, und die auf Grund der gepflogenen Comite-Berathungen von der Turnerfeuerwehr gestellten Anträge zu genehmigen. Hierauf stellt hl. Gemeinderath Prammer den Gegenantrag: Es sey der Feuerwehr in Anbetracht der Wichtigkeit dieses Institutes u. der ersprießlichen Leistungen desselben eine Dotation von jährlich 1000 fl zu bewilligen. Dieser Gegenantrag wurde

Antrag Es sey dem Herrn Gesuchsteller bekannt zu geben, daß das städti- sche Theater bereits anderseits verliehen worden sey. Angenommen. 988. Eingabe der Turnerfeuer- wehr wegen Übername des ge- sammten Löschdienstes der Stadt nebst weiteren Vorschlägen. Wurde die bezügliche Eingabe nebst den auf Grund der gepflo- genen Berathung erstatte- ten Vorschlägen vorgelesen. Die Section beantragt: Es sey der Turnerfeuerwehr bis zum Erscheinen des neuen Feuerwehrgesetzes und Insleben- tretten desselben eine Dotation von jährlich 800 fl in viertel- nachhinein fälligen jährigen Raten vom 1. April d.J. angefangen zu bewilligen, und die auf Grund der gepflo- genen Comite-Berathungen von der Turnerfeuerwehr gestellten Anträge zu genehmi- gen. Hierauf stellt hl. Gemeinderath Prammer den Gegenantrag: Es sey der Feuerwehr in Anbe- tracht der Wichtigkeit dieses In- stitutes u. der ersprießlichen Leistungen desselben eine Dota- tion von jährlich 1000 fl zu bewil- ligen. Dieser Gegenantrag wurde

nach erfolgter Abstimmung ein- hellig zum Beschluße erhoben. 1115. Gesuch des Johan Wild Mehl- händler & Hausbesitzer um Auf- name in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr. Antrag auf Bewilligung ge- gen Erlag der Taxe pr 15 fl Einstimmig angenommen. 1655, 1718, 1738. Die Wahlkommissionen der 3 Wahlkörper überreichen die Wahlakte über die am 21, 24, & 27 März d.J. vorgenommenen Gemein- derathswahlen. Vortrag Gemäß §. 38 der Gemeinde Ordnung sind gegen die Giltigkeit der Wah- len binnen längstens 8Tagen nach beendetem Wahlakte beim Ge- meinderathe die Einwendungen anzubringen. Nach der Kundmachung vom 27. März d.J. geht die Reklamations Frist am 4. April d.J. zu Ende. Die Section beantragt demnach: Es seyen nach Ablauf der 8 tä- gigen Frist die Wahlakte durch ein Comité zu prüfen, und das Resultat dem Gemeinde- rathe zu berichten. Einhelliger Beschluß nach Antrag u. wurden die Herren Gemeinde- räthe Vogl, Schachinger, Franz Werndl u Moriz Gschaider als Comitéglieder zur Prüfung der

nach erfolgter Abstimmung einhellig zum Beschluße erhoben. 1115. Gesuch des Johan Wild Mehlhändler & Hausbesitzer um Aufname in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr. Antrag auf Bewilligung gegen Erlag der Taxe pr 15 fl Einstimmig angenommen. 1655, 1718, 1738. Die Wahlkommissionen der 3 Wahlkörper überreichen die Wahlakte über die am 21, 24, & 27 März d.J. vorgenommenen Gemeinderathswahlen. Vortrag Gemäß §. 38 der Gemeinde Ordnung sind gegen die Giltigkeit der Wahlen binnen längstens 8Tagen nach beendetem Wahlakte beim Gemeinderathe die Einwendungen anzubringen. Nach der Kundmachung vom 27. März d.J. geht die Reklamations Frist am 4. April d.J. zu Ende. Die Section beantragt demnach: Es seyen nach Ablauf der 8 tägigen Frist die Wahlakte durch ein Comité zu prüfen, und das Resultat dem Gemeinderathe zu berichten. Einhelliger Beschluß nach Antrag u. wurden die Herren Gemeinderäthe Vogl, Schachinger, Franz Werndl u Moriz Gschaider als Comitéglieder zur Prüfung der

Wahlakten bestimmt. 1522. Gesuch des Johan Gaßner & Consorten um Abstellung oder mindestens nachdrückliche Beschränkung der fremden und sonstigen Einkäufer am Wochenmarkte. (Wurde die Eingabe vorgelesen.) Vortrag. In der vorliegenden Eingabe bitten mehrere hiesige Bewohner um Beschränkung des Vorkaufes von Seite der Fremden und sonstigen Einkäufer am hiesigen Wochenmarkte im Interesse des hiesigen Publikums. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß dieser Vorkaufin neuerer Zeit durch Fremde Einkäufer bedeutend überhand genommen hat. In früherer Zeit war der Viktualien Einkauf auf den hiesigen Wochenmärkten den Fremden u den hiesigen Fragnern u. Viktualienhändlern erst nach 10 Uhr Vormittags gestattet, u. die Übertreter dieser Vorschrift wurden mit Geldstrafe belegt. In der von h. Statthalterey mit Erlaß von 29. März 1866 Z. 3740. genehmigten Marktordnung für Steyr auf Grund der bestehenden Gewerde Ordnung hierauf keine Rück-

Wahlakten bestimmt. 1522. Gesuch des Johan Gaßner & Consorten um Abstellung oder min- destens nachdrückliche Beschrän- kung der fremden und sonstigen Einkäufer am Wochenmarkte. (Wurde die Eingabe vorgelesen.) Vortrag. In der vorliegenden Eingabe bitten mehrere hiesige Bewohner um Beschränkung des Vorkaufes von Seite der Fremden und son- stigen Einkäufer am hiesigen Wochenmarkte im Interesse des hiesigen Publikums. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß dieser Vorkauf- in neuerer Zeit durch Fremde Einkäufer bedeutend über- hand genommen hat. In früherer Zeit war der Vik- tualien Einkauf auf den hiesi- gen Wochenmärkten den Frem- den u den hiesigen Fragnern u. Viktualienhändlern erst nach 10 Uhr Vormittags gestat- tet, u. die Übertreter dieser Vorschrift wurden mit Geld- strafe belegt. In der von h. Statthalterey mit Erlaß von 29. März 1866 Z. 3740. genehmigten Marktordnung für Steyr auf Grund der bestehenden Gewer- de Ordnung hierauf keine Rück-

sicht genommen. Nachdem es aber im Interesse der hiesigen Bewohner gelegen ist, wenn das frühere bestan- dene Verboth des Vorkaufes wieder eingeführt würde, und um den Petenten mit ihrem Begehren gerecht zu werden, stellt die Section den Antrag Es sey dieses Gesuch der hohen kk Statthalterey zur Würdigung vorzulegen. Einstimmig angenommen. Herr Bürgermeister so wie Hl. Gemeinderath Huber tretten ab u. Hl. Vize-Bürgermeister Putz über- nam den Vorsitz. Hierauf kam zum Vortrag. 1092. Beschwerde des Franz v. Jäger wegen verweigerter Rückvergü- tung des Gemeindezuschlages für das im Monat Jänner d.J. ausge- führte Bier. Nach erstatteten umständlichen Vortrag stellt die Section den An- trag: Es sey die von Seite der Gemeinde- Vorstehung erflossene Erledigung vom 10. Febr d.J. Z. 996, wornach dem Franz v. Jäger die Rückvergü- tung des Gemeinde Zuschlages für die am 5. Jänner d. J. ausge- führten 95 1/2 Eimer Bier wegen Außerachtlaßung der Bestimmun- gen des §. 71. & 72. der Instruktion

sicht genommen. Nachdem es aber im Interesse der hiesigen Bewohner gelegen ist, wenn das frühere bestandene Verboth des Vorkaufes wieder eingeführt würde, und um den Petenten mit ihrem Begehren gerecht zu werden, stellt die Section den Antrag Es sey dieses Gesuch der hohen kk Statthalterey zur Würdigung vorzulegen. Einstimmig angenommen. Herr Bürgermeister so wie Hl. Gemeinderath Huber tretten ab u. Hl. Vize-Bürgermeister Putz übernam den Vorsitz. Hierauf kam zum Vortrag. 1092. Beschwerde des Franz v. Jäger wegen verweigerter Rückvergütung des Gemeindezuschlages für das im Monat Jänner d.J. ausgeführte Bier. Nach erstatteten umständlichen Vortrag stellt die Section den Antrag: Es sey die von Seite der GemeindeVorstehung erflossene Erledigung vom 10. Febr d.J. Z. 996, wornach dem Franz v. Jäger die Rückvergütung des Gemeinde Zuschlages für die am 5. Jänner d. J. ausgeführten 95 1/2 Eimer Bier wegen Außerachtlaßung der Bestimmungen des §. 71. & 72. der Instruktion

verweigert wurde, vollen Inhalts zu bestätigen, und die von selbem dagegen eingebrachte Beschwerde zurückzuweisen. Herr Gemeinderath Moriz Gschaider stellt den Gegenantrag auf Rückvergütung des entfallenden Gemeindezuschlages welcher bey der erfolgten Abstimmung jedoch gänzlich durch fiel, sondern wurde der Sections Antrag einstimmig zum Beschluße erhoben. 1493. Protokollarbitte des Franz v. Jäger pto Abstehung von der gegen ihn eingebrachten Klage wegen Ehrenbeleidigung. Hr. Gemeinderath Holderer stellt den Antrag: Es sey dem Hl. Franz v. Jäger die erbetene Nachsicht zu ertheilen, und die eingebrachte Ehrenbeleidigungsklage zurück zu ziehen. Einstimmig nach dem Antrage. 1537. Rekurs des Johan Haratzmüller über das Straferkenntniß vom 10. März d.J. Z. 1128. womit derselbe wegen Übertretung der Vorschriften der Kundmachung vom 1. Aug 867. Z. 3868 wegen Ausführen von Dünger zu 10 fl verurtheilt wurde. Antrag. Diesem Rekurs kann bey dem Umstande, als nicht allein gegen Hl. Haratzmüller von Seite des Amtes mehrmals

verweigert wurde, vollen In- halts zu bestätigen, und die von selbem dagegen eingebrachte Beschwerde zurückzuweisen. Herr Gemeinderath Moriz Gschai- der stellt den Gegenantrag auf Rückvergütung des ent- fallenden Gemeindezuschlages welcher bey der erfolgten Ab- stimmung jedoch gänzlich durch fiel, sondern wurde der Sections Antrag einstimmig zum Beschluße erhoben. 1493. Protokollarbitte des Franz v. Jäger pto Abstehung von der gegen ihn eingebrachten Klage wegen Ehrenbeleidigung. Hr. Gemeinderath Holderer stellt den Antrag: Es sey dem Hl. Franz v. Jäger die erbetene Nachsicht zu ertheilen, und die eingebrachte Ehrenbeleidigungs- klage zurück zu ziehen. Einstimmig nach dem Antrage. 1537. Rekurs des Johan Haratzmüller über das Straferkenntniß vom 10. März d.J. Z. 1128. womit derselbe wegen Übertretung der Vor- schriften der Kundmachung vom 1. Aug 867. Z. 3868 wegen Ausfüh- ren von Dünger zu 10 fl verur- theilt wurde. Antrag. Diesem Rekurs kann bey dem Umstande, als nicht allein gegen Hl. Haratzmüller von Seite des Amtes mehrmals

Verwarnungen ergiengen, u. auch bereits mit Strafen vor- gegangen werden mußte, über- dieserwegen dieß gegenselben, sogar von mehreren Privaten Beschwer- den vorgebracht wurden, kei- ne Folge gegeben werden, und sey sonach das Erkenntniß vom 13 März d.J. vollen Inhalts zu bestätigen. Einstimmig angenommen. 1684. Gesuch des Franz v. Jäger um Auflassung der wegen Düngerausfuhr auferlegten Geldstrafe pr 5 fl. Die Section stellt den Antrag. Diesem Gesuche kann auf Grund der vorliegenden polizeylichen Anzeigen keine Folge gegeben werden, sondern es sey das Erkenntniß vom 13. März d.J. Z. 1446 zu bestätigen. Einstimmig angenommen. Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 1149. Statthalterey Erlaß vom 19 Febr. d.J. Z. 1856 wegen Erstat- tung eines Gutachtens, ob für das Gebieth der Stadtgemeinde Steyr die Erlaßung einer Kün- digungs u Räumungsordnung bezüglich der Miethlokalitäten wie eine solche in Linz u. Urfahr besteht, für zweckmäßig erachtet wird. Wurde einhellig beschlossen, daß die Einführung einer

Verwarnungen ergiengen, u. auch bereits mit Strafen vorgegangen werden mußte, überdieserwegen dieß gegenselben, sogar von mehreren Privaten Beschwerden vorgebracht wurden, keine Folge gegeben werden, und sey sonach das Erkenntniß vom 13 März d.J. vollen Inhalts zu bestätigen. Einstimmig angenommen. 1684. Gesuch des Franz v. Jäger um Auflassung der wegen Düngerausfuhr auferlegten Geldstrafe pr 5 fl. Die Section stellt den Antrag. Diesem Gesuche kann auf Grund der vorliegenden polizeylichen Anzeigen keine Folge gegeben werden, sondern es sey das Erkenntniß vom 13. März d.J. Z. 1446 zu bestätigen. Einstimmig angenommen. Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 1149. Statthalterey Erlaß vom 19 Febr. d.J. Z. 1856 wegen Erstattung eines Gutachtens, ob für das Gebieth der Stadtgemeinde Steyr die Erlaßung einer Kündigungs u Räumungsordnung bezüglich der Miethlokalitäten wie eine solche in Linz u. Urfahr besteht, für zweckmäßig erachtet wird. Wurde einhellig beschlossen, daß die Einführung einer

Kündigungs u. Räumungsordnung von Miethlokalitäten für dieses hiesige Stadtgebieth nach dem Muster der für Linz u. Urfahr geltenden Bestimmungen wünschenswerth sey, nur wäre in selber hinsichtlich der vielen hier befindlichen Fabriksarbeiter darauf Rücksicht zu nehmen, daß selben eine Kündigungsfrist von 8, 14, und 30 Tagen eingeräumt werde. Section: Obmann Herr Gemeinderath Josef Theißig. 1412, 1413, 1414. Das Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadtkasse Journals für die Monate Dezember 1870 & Jänner und Februar 1871. Wurden diese Kasse JournalAbschlüße nach vorgenommener Prüfung und richtigen Befund zum Kenntniß genommen. III. Section. Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. 1784. Gesuch des Instituts der barmh. Schwestern vom heiligen Kreuz wegen unentgeldlicher Überlassung des an das Institutshaus anstoßende Promenadegrundes für die Dauer des Besitzes der Hauses. Hierüber stellt die Section den Antrag dahin: Den Bitt-

Kündigungs u. Räumungsordnung von Miethlokalitäten für dieses hiesige Stadtgebieth nach dem Mu- ster der für Linz u. Urfahr gel- tenden Bestimmungen wünschens- werth sey, nur wäre in selber hinsichtlich der vielen hier be- findlichen Fabriksarbeiter dar- auf Rücksicht zu nehmen, daß selben eine Kündigungsfrist von 8, 14, und 30 Tagen eingeräumt werde. Section: Obmann Herr Gemein- derath Josef Theißig. 1412, 1413, 1414. Das Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadtkasse Journals für die Monate Dezember 1870 & Jänner und Februar 1871. Wurden diese Kasse Journal- Abschlüße nach vorgenommener Prüfung und richtigen Befund zum Kenntniß genommen. III. Section. Obmann Herr Gemein- derath Josef Haller. 1784. Gesuch des Instituts der barmh. Schwestern vom heili- gen Kreuz wegen unent- geldlicher Überlassung des an das Institutshaus an- stoßende Promenadegrun- des für die Dauer des Besitzes der Hauses. Hierüber stellt die Section den Antrag dahin: Den Bitt-

stellern die Benützung einer Grundfläche von beyläufig 2 Klafter Breite von der al- ten Stadtmauer gemessen längs ihres Gebäudes No 137 unentgeldlich gegen dem zu überlassen, daß, da die Stadt Steyr sich das Eigenthumsrecht über den Grund vorbehält, derselben von dem Institute der Kreuzschwestern ein Revers hierüber ausgestellt und in demselben auch die Zurückgabe des Grundes ohne Entschädigungsansprüche erklärt werde, falls die Stadtgemeinde den Grund wieder benöthigen sollte. Ferner habe die Einfriedung dieses Grundes auf Kosten des Institutes nach derjeni- gen Form zu geschehen, welche die Gemeinde in Kür ze zur Erzielung einer Gleich- förmigkeit den sämmtlichen Promenade Anrainern der Berggasse bekannt geben wird. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 1709. Offert des Ignaz Huemer wegen Übername der Kasta- nienbäume auf der Prome- nade. Sections Antrag: Es seyen die Pro-

stellern die Benützung einer Grundfläche von beyläufig 2 Klafter Breite von der alten Stadtmauer gemessen längs ihres Gebäudes No 137 unentgeldlich gegen dem zu überlassen, daß, da die Stadt Steyr sich das Eigenthumsrecht über den Grund vorbehält, derselben von dem Institute der Kreuzschwestern ein Revers hierüber ausgestellt und in demselben auch die Zurückgabe des Grundes ohne Entschädigungsansprüche erklärt werde, falls die Stadtgemeinde den Grund wieder benöthigen sollte. Ferner habe die Einfriedung dieses Grundes auf Kosten des Institutes nach derjenigen Form zu geschehen, welche die Gemeinde in Kür ze zur Erzielung einer Gleichförmigkeit den sämmtlichen Promenade Anrainern der Berggasse bekannt geben wird. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 1709. Offert des Ignaz Huemer wegen Übername der Kastanienbäume auf der Promenade. Sections Antrag: Es seyen die Pro-

menade Bäume an Ignaz Huemer um den Betrag von 150 fl zu überlassen, u. hiebey die gänzliche Entfernung der Baume binnen 14 Tagen vom geschehenen Kaufe an, so wie die Hintanhaltung einer Passagestörung beim Umhauen oder Wegführen der Bäume zu bedingen. Einhelliger Beschluß nach Antrag mit dem Beisatze, daß für den Fall, Hl. Ignaz Huemer den bedungenen Kaufpreiß pr 150 fl nicht geben sollte, Hl. Bürgermeister ermächtiget werde, die Kastanienbaume dem hl. Huemer um die offerirte Summe pr 132 fl zu überlassen. Herr Gem. Rath Franz Werndl trat gemäß §. 67. ab. 1557. Protokollar Äußerung des Franz Werndl in Betreff der Herstellung einer fahrbaren Brücke über das Mitterwasser. Antrag der Section. Bey dem Umstande, als dermal die Stadtgemeinde Steyr mit viel dringenderen Bauherstellungen als die Herstellung einer fahrbaren Brücke statt des dermal bestehenden Gehsteges über das Mitterwasser in Vogelsang in Anspruch genommen

menade Bäume an Ignaz Huemer um den Betrag von 150 fl zu überlassen, u. hiebey die gänzliche Entfernung der Baume binnen 14 Tagen vom geschehenen Kaufe an, so wie die Hintanhaltung einer Pas- sagestörung beim Umhauen oder Wegführen der Bäume zu bedingen. Einhelliger Beschluß nach Antrag mit dem Beisatze, daß für den Fall, Hl. Ignaz Huemer den be- dungenen Kaufpreiß pr 150 fl nicht geben sollte, Hl. Bürgermeister ermächtiget werde, die Kastani- enbaume dem hl. Huemer um die offerirte Summe pr 132 fl zu überlassen. Herr Gem. Rath Franz Werndl trat gemäß §. 67. ab. 1557. Protokollar Äußerung des Franz Werndl in Betreff der Herstellung einer fahrbaren Brücke über das Mitterwas- ser. Antrag der Section. Bey dem Umstande, als dermal die Stadtgemeinde Steyr mit viel dringenderen Bauherstellun- gen als die Herstellung einer fahrbaren Brücke statt des dermal bestehenden Gehsteges über das Mitterwasser in Vo- gelsang in Anspruch genommen

ist, so kann in dem hierin be- rührten Antrag gegenwärtig nicht eingehen, wornach die Antragsteller zu bescheiden wäre. Einstimmig angenommen. 2160. Kostenanschlag über meh- rere im Jahre 1871 benöthigte Holzsorten nach vorliegenden Preißtariff. Wird der Ankauf der verzeichne- ten Holzsorten im Kostenbe- trage pr 300 fl mit dem Beisatz genehmigt, daß rücksichtlich der Lieferung der erforderlichen Ennsbäume s. Z. die Ausschrei- bung zu veranlassen ist. 1708. Gesuch des August Schader Tischlermeister um Überlas- sung eines Platzes im Bruder- hausgarten zur Auflagerung von Tischlerholz. Antrag Die miethweise Überlassung einer Grundfläche von 15 □Klftr wolle dem Bittsteller gegen einen Jah- erszins von 15 fl unter der Bedin- gung bewilligt werden, daß bey Benutzung dieser Grundfläche nie die minderste Passagestörung bey dem dortigen Feuerlösch Re- quisiten Depot statt haben dürfe, so wie auch für die gehörige und und sicher Absperrung jederzeit von Seite des Bittstellers Sorge

ist, so kann in dem hierin berührten Antrag gegenwärtig nicht eingehen, wornach die Antragsteller zu bescheiden wäre. Einstimmig angenommen. 2160. Kostenanschlag über mehrere im Jahre 1871 benöthigte Holzsorten nach vorliegenden Preißtariff. Wird der Ankauf der verzeichneten Holzsorten im Kostenbetrage pr 300 fl mit dem Beisatz genehmigt, daß rücksichtlich der Lieferung der erforderlichen Ennsbäume s. Z. die Ausschreibung zu veranlassen ist. 1708. Gesuch des August Schader Tischlermeister um Überlassung eines Platzes im Bruderhausgarten zur Auflagerung von Tischlerholz. Antrag Die miethweise Überlassung einer Grundfläche von 15 □Klftr wolle dem Bittsteller gegen einen Jaherszins von 15 fl unter der Bedingung bewilligt werden, daß bey Benutzung dieser Grundfläche nie die minderste Passagestörung bey dem dortigen Feuerlösch Requisiten Depot statt haben dürfe, so wie auch für die gehörige und und sicher Absperrung jederzeit von Seite des Bittstellers Sorge

getragen werden müsse, und daß endlich die Stadtgemeinde sich die vierteljährige Aufkündung der Miethe bedinge. Einstimmig angenommen. IV. Section. Obman Herr Gemeinderath Vogl. 145. Statthalterey Erlaß vom 28. Dezember 870 Z. 12997 wegen Erstattung des PräsentationsVorschlages zur Verleihung des Adam Pfefferl & Jungfenzl' schen Stipendiums. Vortrag. Mit hohen Statthalterey Erlaße vom 28. Dezbr. v.J. Z. 12997 wurden der Gemeinde Vorstehung die 3 Kompetenz Gesuche wegen Verleihung des erledigten Adam Pfefferl u Jungfenzl'schen Stipendiums, ersteres mit dem Ertrage pr jährlich 64 fl letzteres pr 60 fl zur Erstattung des stiftbriefmäßigen Präsentations Vorschlages übersendet. Nach den stiftbriefmäßigen Bestimmungen kann das Jungfenzel' Stepindium nur an einen Stadt Steyr'schen mittellosen Bürgerssohn, das Adam Pfefferl'sche hingegen in Ermanglung eines Stadt Steyr' chen Bürgersohnes einem andern ehrlichen Jüngling der zum Studieren fähig ist,

getragen werden müsse, und daß endlich die Stadtgemeinde sich die vierteljährige Aufkün- dung der Miethe bedinge. Einstimmig angenommen. IV. Section. Obman Herr Ge- meinderath Vogl. 145. Statthalterey Erlaß vom 28. Dezember 870 Z. 12997 wegen Erstattung des Präsentations- Vorschlages zur Verleihung des Adam Pfefferl & Jungfenzl' schen Stipendiums. Vortrag. Mit hohen Statthalterey Erlaße vom 28. Dezbr. v.J. Z. 12997 wurden der Gemeinde Vorstehung die 3 Kompetenz Gesuche wegen Ver- leihung des erledigten Adam Pfefferl u Jungfenzl'schen Sti- pendiums, ersteres mit dem Ertrage pr jährlich 64 fl letzteres pr 60 fl zur Erstattung des stiftbriefmäßigen Präsentati- ons Vorschlages übersendet. Nach den stiftbriefmäßigen Bestimmungen kann das Jungfen- zel' Stepindium nur an einen Stadt Steyr'schen mittellosen Bürgerssohn, das Adam Pfefferl'sche hingegen in Er- manglung eines Stadt Steyr' chen Bürgersohnes einem andern ehrlichen Jüngling der zum Studieren fähig ist,

und sich sowohl über die Sit- ten als Verwendung mit Zeug- nissen der ersten Klasse aus- weisen kann, verliehen werden. Da von den vorliegenden 3 Kom- petenten keiner die Eigenschaft eines Stadt Steyr'schen Bürger- sohnes nachzuweisen vermag, so kann sonach nur das Adam Pfefferl'sche Stipendium mit dem Genuße jährlicher 64 fl verlie- hen werden. Anbelangend die Würdigkeit der 3 Gesuchsteller, so halten selbe nach den vorliegenden Studienzeugnißen ziemlich gleichen Schritt. Die Section beantragt demnach, daß das Adam Pfefferl'sche Sti- pendium pr jährlich 64 fl dem dürf tigsten Bewerber, nämlich dem Johann Schmidhofer verliehen werden solle. Einhelliger Beschluß: Es sey zu dem erledigten Wolf- gang Pfefferl'schen Stipendium Johann Schmidhofer Schüler der II Gymnasialklasse in Linz unter Anschluß eines Raths- protokolls Extractes der ho- hen kk Statthalterey zu prä- sentiren. 1346. Relation der Armen Instituts Rechnungsführung über die Hinaus zahlung der Militär Quartier

und sich sowohl über die Sitten als Verwendung mit Zeugnissen der ersten Klasse ausweisen kann, verliehen werden. Da von den vorliegenden 3 Kompetenten keiner die Eigenschaft eines Stadt Steyr'schen Bürgersohnes nachzuweisen vermag, so kann sonach nur das Adam Pfefferl'sche Stipendium mit dem Genuße jährlicher 64 fl verliehen werden. Anbelangend die Würdigkeit der 3 Gesuchsteller, so halten selbe nach den vorliegenden Studienzeugnißen ziemlich gleichen Schritt. Die Section beantragt demnach, daß das Adam Pfefferl'sche Stipendium pr jährlich 64 fl dem dürf tigsten Bewerber, nämlich dem Johann Schmidhofer verliehen werden solle. Einhelliger Beschluß: Es sey zu dem erledigten Wolfgang Pfefferl'schen Stipendium Johann Schmidhofer Schüler der II Gymnasialklasse in Linz unter Anschluß eines Rathsprotokolls Extractes der hohen kk Statthalterey zu präsentiren. 1346. Relation der Armen Instituts Rechnungsführung über die Hinaus zahlung der Militär Quartier

Gelder vom Jahre 1870 u. das davon für das Armen Institut verbliebene Geschenk pr 483 fl 69 xr. Dieser Bericht, wornach dem Armen Institute durch Zurücklassung von Militärquartiergeldern ein freyes Geschenk von 483 fl 69 xr zugeflossen ist, wird zur erfreulichen Kenntniß genommen, den edelmüthigen Gebern der Dank der Gemeinde Vorstehung ausgedrückt und die Armen Institutsrechnungs führung angewiesen, hiefür 5 % Staatsschuldverschreibungen (Silberrente) anzukaufen, und die Rechnung hierüber vorzulegen. 1525. Die Instituts Direktion der barmh: Schwestern zu St. Anna überreicht 30 Exemplare des Jahresberichtes bezüglich der Krankenpflege im Jahre 1870. Wird zur befriedigenden Kenntniß genommen, u. sind die eingelangten Jahresberichte an die Herren Gemeinderäthe und Gemeindebeamten zu vertheilen. 1303. Gesuch des Josef Pfaffenhuber um eine Unterstützung in Folge seiner Erwerbsunfähigkeit. Wird dem Bittsteller vorläufig eine Armeportion von wochentlich 20 xr angewiesen u. zur Verleihung einer Pfründe in Vormer-

Gelder vom Jahre 1870 u. das davon für das Armen Institut verbliebene Geschenk pr 483 fl 69 xr. Dieser Bericht, wornach dem Ar- men Institute durch Zurücklassung von Militärquartiergeldern ein freyes Geschenk von 483 fl 69 xr zuge- flossen ist, wird zur erfreulichen Kenntniß genommen, den edelmü- thigen Gebern der Dank der Ge- meinde Vorstehung ausgedrückt und die Armen Institutsrechnungs führung angewiesen, hiefür 5 % Staatsschuldverschreibungen (Silberrente) anzukaufen, und die Rechnung hierüber vorzule- gen. 1525. Die Instituts Direktion der barmh: Schwestern zu St. Anna überreicht 30 Exemplare des Jah- resberichtes bezüglich der Krankenpflege im Jahre 1870. Wird zur befriedigenden Kennt- niß genommen, u. sind die einge- langten Jahresberichte an die Herren Gemeinderäthe und Ge- meindebeamten zu vertheilen. 1303. Gesuch des Josef Pfaffen- huber um eine Unterstützung in Folge seiner Erwerbsunfähig- keit. Wird dem Bittsteller vorläufig eine Armeportion von wochent- lich 20 xr angewiesen u. zur Verlei- hung einer Pfründe in Vormer-

kung genommen. 1687. Note der Gemeinde Vorste- hung Garsten vom 22. März 871. Z. 222 mit dem Gesuche der Ju- liana Kogler wegen Aufname ihrer beiden Kinder Stefan & Ma- ria in die Siechenanstalt. Wird die Armenportion der beiden Kinder Stefan und Maria Koglei auf 20 xr erhöht, und sind dieselben für das Siechenhaus in Vormerkung zu nehmen. 1487. Gertraud Baumberger Brungraberswitwe um Aufna- me ihrer Tochter Maria in die Siechenanstalt. Da dermalen kein Platz vor- handen, in Vormerkung zu nehmen. 1406. Gesuch der Maria Ascher- mayr um Aufname in ein Unterstandshaus. Nachdem Bittstellerin noch ar- beitsfähig ist, kann diesem Ge- suche keine Folge gegeben werden. 1540. Gesuch der Magdalena Eme- rich um Aufname in das Bürger- spital. Einstweilen in Vormerkung zu nehmen. 1713. Note der Gemeinde Vorstehung Linz vom 23. März 871. Z. 3550 mit dem Gesuche der Theresia Kaindl um Er- theilung eines Kurkostenbeitrages

kung genommen. 1687. Note der Gemeinde Vorstehung Garsten vom 22. März 871. Z. 222 mit dem Gesuche der Juliana Kogler wegen Aufname ihrer beiden Kinder Stefan & Maria in die Siechenanstalt. Wird die Armenportion der beiden Kinder Stefan und Maria Koglei auf 20 xr erhöht, und sind dieselben für das Siechenhaus in Vormerkung zu nehmen. 1487. Gertraud Baumberger Brungraberswitwe um Aufname ihrer Tochter Maria in die Siechenanstalt. Da dermalen kein Platz vorhanden, in Vormerkung zu nehmen. 1406. Gesuch der Maria Aschermayr um Aufname in ein Unterstandshaus. Nachdem Bittstellerin noch arbeitsfähig ist, kann diesem Gesuche keine Folge gegeben werden. 1540. Gesuch der Magdalena Emerich um Aufname in das Bürgerspital. Einstweilen in Vormerkung zu nehmen. 1713. Note der Gemeinde Vorstehung Linz vom 23. März 871. Z. 3550 mit dem Gesuche der Theresia Kaindl um Ertheilung eines Kurkostenbeitrages

pr 38fl 64 xr aus dem Armenfond. Wurde dieses Gesuch aus den von der Sektion angeführten Gründen abweislich beschieden. Nach Erschöpfung der Tages Ordnung bringt Herr Bürgermeister zur Kenntniß, daß der bisherige Diurnist Herr Ludwig Bermannschläger in Folge erlangter anderweitigen Bedienstung ausgetreten, und an dessen Stelle hl. Johan Paarfußer jun. als Diurnist aufgenommen worden sey. Wird genehmigend zur Wissenschaft genommen. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Theißig Vogl Amtmann Schriftführer

pr 38fl 64 xr aus dem Armenfond. Wurde dieses Gesuch aus den von der Sektion angeführten Grün- den abweislich beschieden. Nach Erschöpfung der Tages Ord- nung bringt Herr Bürgermei- ster zur Kenntniß, daß der bis- herige Diurnist Herr Ludwig Bermannschläger in Folge er- langter anderweitigen Bedien- stung ausgetreten, und an dessen Stelle hl. Johan Paar- fußer jun. als Diurnist auf- genommen worden sey. Wird genehmigend zur Wis- senschaft genommen. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Theißig Vogl Amtmann Schriftführer

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