Ratsprotokoll vom 12. März 1871

eisernes Gitter hergestellt, und der Grund am Johannisplatz ebenfalls freygemacht würde. In Folge dessen wolle der löbl. Gemeinderath beschließen, ob es bey dem Beschluße vom 5. März d.J. wegen der Durch- und Abfahrt beym Schloße außerhalb über die vormalige Reitschule und Zahlung eines Betrages von 10.000 f für Auflaßung der Servitut durch das fürstl. Schloß sein verbleiben haben solle. Hierauf stellt Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser den Antrag: Es sey Behufs Regulierung der Promenade die Hineinrückung der Gartenmauer vom Forsthause zum Schloße in gerader Linie anzustreben, der Grund beim sogenannten Johannisplatze, welcher früher zu öffentliche Zwecke benützt, nun aber seit mehreren Jahren von Seite der Herrschaftsinhabung eingefriedet und zum Schloßgarten benutzt wurde, wieder frey zu machen, und in das unbeschränkte Eigenthum u. Benützungsrecht der Gemeinde zu übergeben, die Beseitigung des vormaligen Arrest nun Tischlerhauses, so wie die Abtragung der Mauern nebst Thorthurm

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