Ratsprotokoll vom 29. Dezember 1870

bestellten Perzipienten nach der Instruktion vom 20. Oktober 1856 zu geschehen habe. 4. Der Repartitionskataster zur Einhebung der Anlagen von den direkten Steuern sey wie bisher von den Kanzleybeamten gegen eine Remuneration von 50 fl zu verfassen. 5. Seyen die Hauptrubriken der Präliminarien und die Gebüren der einzuhebenden Umlagen angemessen zu veröffentlichen, Einhelliger Beschluß: Der Gemeinderath genehmigt einstimmig die vom Comite geprüften und rektifizirten Präliminarien der Stadtkommune, des Armen Institutes, des Mildenversorgungsfondes und der vier Pfründenstiftungen, ferner die vom Comite gestellten Anträge in Betreff des Präliminars der Stadtkasse Punkt 2 ad a, b, u. c und beauftragt schlüßlich das Amt, diese Beschlüße nach den angedeutenden Anordnungen Post 1 bis 5 durchzuführen. Bey der Berathung des Präliminars entwickelten sich mehrfache Debatten. Die Post „Sicherheitsauslagen“ gab den Herrn Gemeinderäthen Wickhoff, Dr. Hochhauser und Crammer Gelegenheit, die wachsende Unsicherheit in der Stadt so

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