Ratsprotokoll vom 5. November 1869

ne kann für die ausgeführten 91 1/2 Eimer Bier die nachgesuchte Rückvergütung des Gemeindezuschlages nicht bewilliget werden, sondern wird das Kassaamt angewiesen, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag pr 14 fl 64 xr mit zwey Drittheile pr 9 fl 76 xr an das ArmenInstitut abzuführen, und das letzte Drittheil pr 4 fl 88 xr an den Kanzellisten Franz Bregcha aus zubezalen. Wurde einstimmig angenommen. 5788 & 5844. Anzeige des Kanzellisten Franz Bregcha gegen den Bräuer Roman Jäger v Waldau wegen Umgehung der Vorschriften über die Bier-Einfuhr, — dann Erhebungsprotokoll hierüber. Vortrag. Wie aus der soeben vorgelesenen Anzeige und der hierüber gepflogenen Vernehmung zu entnehmen ist, wurde von Seite des Herrn Roman v. Jäger für das am 27. September d.J. eingeführte und in seinem Märzenkeller eingelagerte Bier pr 72 Eimer der entfallende Gemeindezuschlag pr 13 fl 82 2/5 xr erst am 2. Oktober, das ist zu jener Zeit entrichtet, und die Einfuhr angemeldet, nachdem er in Erfahrung brachte, daß die Gemeinde von dieser

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