Ratsprotokoll vom 22. August 1869

Der Plautzenhof resp. das Spital zu St. Anna ist die einzige Kranken Anstalt der Stadt und stiftbriefmäßig in erster Linie dazu bestimmt, die erkrankten Milden Versorgungsfond & Armen Institutspfründner dieser Stadt und ihres Bezirkes, dann die Gesellen des hiesigen Maurer und Steinmetz Handwerkes, welche mit keiner chronischen Krankheit behaftet sind, aufzunehmen. Der Plautzenhof ist aber zugleich eine Lokal-Kranken-Anstalt, und es wurde in den oberwähnten Vertrage die weitere Bestimmung getroffen, daß nur im Nothfalle andere Kranke aufgenohmen und Heilung und Pflege erhalten sollen, daß aber bezüglich dieser Kranken der Orden vollständig freie Hand erhält. Insofern nun die Gemeinde nur über die Aufnahme von Pfründern und Gesellen des Maurer und Steinmetz Handwerkes ein Verfügungsrecht hat, bezüglich der Aufnahme anderer Kranken aber keinen Einfluß zu üben berechtigt ist, ist der Gemeinde eines der wesentlichsten Rechte entzogen, und ein Zustand geschaffen, der mit den Anforderungen der Humanität in keiner Weise vereinbarlich ist. Der Gemeinde obliegt nach dem Gemeinde Statut der Stadt die Handhabung der Sanitätspolizei und die Überwachung des Armenwesens. Es ist daher eine gesetzliche Pflicht der Gemeinde für die Heilung und Pflegung armer

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