Ratsprotokoll vom 2. April 1869

Vortrag Die Gemeinderathswahlen sind nun- mehr vollendet, und nach §. 38 des Gemeindestatutes ist ein Termin von 8 Tagen anberaumt, um etwaige Reklamationen gegen die Giltigkeit der Wahlen beim Gemeinderathe anbringen zu können. Diese Reklamationsfrist ist, am 30. v. Mts abgelaufen, und es wur- de laut der vorliegenden Amts- Relation dagegen keine Einwen- dung erhoben. Die Section stellt demnach den Antrag: Es sey ein Comité aus den Herren Gemeinderäthen zu bestimmen, welches die Prüfung der Wahlakten vorzunehmen, und das Resultat derselben bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderathe zu berichten habe. Einstimmig angenommen und wur- den die Herren Gemeinderäthe Alois Vogl, Josef Reichl, Josef Theißig und Franz Werndl bestimmt. 1612. Gesuch des Friedrich Robert Schött aus Ruhrort in Preußen, ge- genwärtig Correspondent bey den Herren Gebrüder Werndl um Zusicherung seiner Aufnah- me in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr behufs Erwer- bung der oesterreichischen Staats- bürgerschaft.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2