Ratsprotokoll vom 11. Dezember 1868

amts Prüfung aufrecht erhalten wolle oder nicht? Hierauf entspann sich eine längere Debatte, der zufolge es von der Verleihung der Sekretärsstelle an einen der eingeschrittenen Competenten sein Abkommen erhielt, und folgende Anträge zur Beschlußfassung gelangten: 1. Hat sich der anzustellende Sekretär mit der Richteramts Prüfung auszuweisen oder nicht? Beschluß mit 19 gegen 1 Stimme der Gemeinderath hält das aufgestellte Prinzip wegen Ausweisung über die abgelegte Richteramts Prüfung und erworbene praktische Befähigung vollkommen aufrecht. 2. Soll die Sekretärsstelle neuerdings u. unter welchen Modalitäten ausgeschrieben werden? Beschluß per majora mit 15 gegen 5 Stimmen. Die erledigte Sekretärsstelle ist neuerdings mit einem Jahresgehalt von 900 fl nebst freiyer Wohnung mit dem Competenztermine von 4 Wochen auszuschreiben, und ha-

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