Ratsprotokoll vom 7. August 1868

anderer Staat eingreift, hat keine Berichtigung der Existenz mehr, er ist lahm gelegt in allen seinen Thätigkeiten und führt mir ein Scheinleben. Dieser Freiheit das Staatslebens, der ganzen Entwicklung, dem Gebothe der bürgerlichen Gleichberechtigung widerspricht das mit dem römischen Stuhle abgeschloßene Konkordat vom 18. August 1855, namentlich ist es Artikel XIV der die Gleichheit vor dem Gesetze in schwerster Weise beeinträchtiget, und das Gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vollkommen illusorisch macht. Soll Österreich wirklich zur Freiheit gelangen, soll unser theures Vaterland befreit werden von dem Geiste der Unduldsamkeit, soll der innere Frieden auf dauernde Grundlage sicher gestellt werden, so ist die gänzliche Abschaffung dieses unseligen Staatsvertrages, der Oesterreich so lange in Fesseln schlug, unbedingt nothwendig. Von diesen Erwägungen geleitet, in treuer Anhänglichkeit zur Verfassung, in tiefer Unterthanstreue zu Sr. Majestät unserem allergnädigsten Kaiser u. Herrn stellt der ergebenst ge-

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