Ratsprotokoll vom 7. August 1868

haben bereits gegen die päbstliche Allocution vom 22 Juni 868 welche unsere Staatsgrundgesetze und das Ehe und Schulgesetz vom 25. Mai 868 für null und nichtig erklärt, feyerliche Verwahrung eingelegt, und der ergebenst gefertigte Gemeinderath dieser Stadt schließt sich in richtiger Erkenntniß seiner staatsbürgerlichen Pflichten diesen vielfachen Kundgebungen aus aufrichtiger Seele und mit voller Überzeugungstreue aus. Der Gemeinderath dieser Stadt hat gleichfalls die volle Überzeugung, daß das hohe kk. Ministerium, hervorgegangen aus der Mitte des Parlamentes, eingedenk seines Ursprunges, und getreu den Prinzipien, die seine Mitglieder auf den Bänken beider Häuser des hohen Reichstages stets mit so viel Scharfsinn und Thatkraft verfochten haben, die Staatsgrundgesetze ehlich und energisch durchführen, selbe zur Wahrheit machen, in das Leben einführen, und den Eingriffen eines Fremden Souverains mit aller Kraft sich entgegenstellen wird; denn ein Staat, in dessen Gesetzgebung und Rechte ein

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