Ratsprotokoll vom 17. April 1868

1835. Vortrag wegen Constituirung des Gemeinderathes und Vorname der Vizebürgermeisterwahl. Auf Grundlage der so eben erfolgten Bestätigung der jüngst stattgehabten Neu- und Ergänzungswahlen des Gemeinderathes lade ich den löbl. Gemeinderath hiemit ein, den Tag zu bestimmen, an welchem die Constituirung des durch die Neuwahlen ergänzten Gemeinderathes stattfinden soll. Ich erlaube mir hiezu Sonntag den 26. April d.J. Vormittags 11. Uhr in Vorschlag zu bringen. Nachdem das Mandat des Herrn Vize Bürgermeisters abgelaufen ist, so hat nach §. 41 des Gemeinde Statutes der Stadt Steyer der Gemeinderath durch absolute Stimmenmehrheit auf die Dauer Eines Jahres wieder den Vizebürgermeister, worüber die Vorschriften im Gemeinde Statute normirt sind, zu wählen, und erlaube mir den Antrag zu stellen: Daß bey der auf Sonntag den 26. d.Mts. angeordneten außerordentlichen Gemeinderathssitzung nach erfolgter Constituirung des Gemeinderathes die Wahl des Vize Bürgermeisters

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