Ratsprotokoll vom 10. Jänner 1868

delt, mit aller Bereitwilligkeit einzugehen, und zwar in der Art, daß 1. ein allgemeines Signal, welches den Ausbruch eines Brandes überhaupt anzeigt, mit sechs sehr starken Schlägen des Schwängels der großen Glocke gegeben werde, und nach einem kurzen Zwischenraum. 2. die üblichen Feuerzeichen wie bisher, und zwar. Wenn ein Feuer in der Stadt mit Inbegriff des fürstlichen Schlosses entsteht, so wird mit fünf Streiche an die Glocke angeschlagen. Vier Streiche bedeuten ein Feuer in Ennsdorf, Schönau, Reichenschwall, Pyrach u Voglsang. Drey Streiche zeigen ein Feuer in Ort, Steyrdorf, bey der Steyr, Wieserfeld u Aichet an. Diese den Ort des Brandes bezeichnenden Schläge sind nicht weiter zu wiederhohlen, sondern nur bey Fortschreiten des Brandes durch Wiederholung des allgemeinen Feuerzeichens anzuzeigen. 3. Ein Brand in den benachbarten Ortschaften ist mit zwey Schwengelschlägen der großen Glocke ohne dem allgemeinen Feuersignale anzuzeigen. Die eigentliche Gegend ist beim

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2