Ratsprotokoll vom 10. Jänner 1868

delt, mit aller Bereitwillig- keit einzugehen, und zwar in der Art, daß 1. ein allgemeines Signal, wel- ches den Ausbruch eines Brandes überhaupt anzeigt, mit sechs sehr starken Schlägen des Schwän- gels der großen Glocke gege- ben werde, und nach einem kurzen Zwischenraum. 2. die üblichen Feuerzeichen wie bisher, und zwar. Wenn ein Feuer in der Stadt mit Inbegriff des fürstlichen Schlos- ses entsteht, so wird mit fünf Streiche an die Glocke angeschlagen. Vier Streiche bedeuten ein Feuer in Ennsdorf, Schönau, Reichen- schwall, Pyrach u Voglsang. Drey Streiche zeigen ein Feuer in Ort, Steyrdorf, bey der Steyr, Wieserfeld u Aichet an. Diese den Ort des Brandes bezeich- nenden Schläge sind nicht wei- ter zu wiederhohlen, sondern nur bey Fortschreiten des Brandes durch Wiederholung des allgemeinen Feuerzeichens anzuzeigen. 3. Ein Brand in den benachbar- ten Ortschaften ist mit zwey Schwengelschlägen der großen Glocke ohne dem allgemeinen Feuersignale anzuzeigen. Die eigentliche Gegend ist beim

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